In drei Sitzungen wurden Ziele für den Bereich Umwelt formuliert. Dabei war von Anfang an vorgegeben, dass Planung und Entwicklung von Freizeitaktivitäten im Außenbereich nicht losgelöst von den übergeordneten Belangen des Erhalts und der Pflege der Kulturlandschaft sowie den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes betrachtet werden dürfen. Vielmehr ist darauf zu achten, dass es nur Freizeitaktivitäten im Naturraum geben darf, die keine negative Auswirkung auf die Umwelt und das Landschaftsbild haben.
Obwohl durch die Schnellbahntrasse und den in den vergangenen zehn Jahren intensivierten Bau von Straßen und Brücken der Naturraum zwischen den Stadtteilen stark beeinträchtigt ist, prägen Landschaft und Natur immer noch das Erscheinungsbild zwischen den Stadtteilen und haben große Bedeutung für die Lebensqualität der Stutenseer BürgerInnen. Die Natur ist vielfältig und teilweise bereits gesetzlich geschützt. In anderen Bereichen könnte sie so gepflegt und schonend gestaltet werden, dass sie für Freizeit und Erholung an Attraktivität gewinnt.
Präambel 1: Den Bedürfnissen der Gegenwart ist nur soweit nach zu kommen, als dass zukünftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse genauso unter der Prämisse der Nachhaltigkeit befriedigen können.
Präambel 2: Die Stadtentwicklung muss sich an dem nachhaltigen Schutz der Ressourcen und der natürlichen Lebensgrundlagen orientieren. Zielkonflikte, die sich aus den Ansprüchen des Naturschutzes und sonstigen Ansprüchen ergeben, müssen gemildert werden. Dies ist eine dringliche Aufgabe der Stadtentwicklung. Dabei muss im Zweifelsfall der Natur- und Landschaftsschutz Priorität haben.
Präambel 3: Die Nachhaltigkeit kann nur erreicht werden, wenn alle Maßnahmen und Ziele so ausgerichtet werden, dass auch globaler Schutz bei lokalem Handeln möglich wird.
Damit die Erhaltung der vorhandenen Qualität an natürlichen Ressourcen gesichert werden kann, muss ein umfassendes Konzept für die unterschiedlichen Landschafts- und Naturbereiche aufgestellt werden, welches von der Klassifizierung von "Schutzzonen" bis hin zur Gestaltung von naturnahen Bereichen für Naherholung und Freizeit reicht. Damit einhergehend müssen die Menschen für das Erleben in der Natur sensibilisiert werden. Ein erster Ansatz in dieser Richtung bildet das 1998 an den Schulen durchgeführte Projekt "Umwelt mit allen Sinnen begreifen".
Dann kann die Vermittlung der ökologischen Funktionen unserer Naturräume ein nachhaltiges umweltbewusstes Verhalten bewirken. Jeder Einzelne muss wieder neu lernen, vermehrt Verantwortung für die Natur zu übernehmen. Dann wird es auch gelingen, das individuelle in ein gemeinsames Naturerlebnis überzuführen und den Flächenverbrauch einzudämmen.
Gerade in diesem Zusammenhang kann auch eine die Generationen übergreifende Zusammenarbeit erreicht werden, die gemeinsame Freizeitgestaltung ermöglicht und eben auch die Vermittlung von Erfahrungen und Werten beinhaltet.
Es wurde in der Arbeitsgruppe daran gedacht, dieser Vision eines verträglichen Miteinanders von Naturschutz und Naturerleben im Rahmen von Freizeitaktivitäten ein Leitmotiv zu geben, welches eine emotionale Bindung schafft und gleichzeitig ein breites Maßnahmenbündel zum Erreichen dieses Leitzieles voraussetzt. Da sich die Stutenseer Natur durch Heglachaue und ehemalige Wässerwiesen in besonderer Weise darstellt und für deren Erhalt als prägendes Landschaftsmerkmal viel getan werden kann, wurde der Storch als Leitmotiv gewählt und gewünscht, die Rahmenbedingungen für seine dauerhafte Ansiedlung zu schaffen.
Die detaillierte Ausgestaltung der genannten Ziele und Wege zu deren Verwirklichung sollten im Rahmen der Arbeit eines ständigen AGENDA 21-Büros "Freizeit und Umwelt" unter Beteiligung der Stutenseer BürgerInnen diskutiert und entwickelt werden.
Ziel 1: Es sind Räume zu definieren, die dauerhaft für den Natur- und Artenschutz gesichert werden.
Ziel 2: Die Kulturlandschaft ist so zu erhalten und zu gestalten, dass Natur erlebbar bleibt und Lebensbereiche in der Natur gefördert werden.
Ziel 3: Alle Aktivitäten im Bereich des Energiesparens, der Müllvermeidung, des schonenden Umgangs mit Wasser, der Luftreinhaltung, etc. sollen gefördert werden.
Ziel 4: Bei dem Ziel des behutsamen, flächensparenden Bauens und der sozialverträglichen Siedlungsentwicklung ist auf die Ausweisung ausreichender Grünflächen zu achten, die auch ökologische Funktionen übernehmen müssen.