Präambel 1: Die Stadtentwicklungsplanung muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit das Wohnen für alle Generationen unter dem Leitbild der senioren- und familiengerechten Stadt attraktiv wird.
Präambel 2: Die Wohnqualität in Stutensee wird geprägt von der Nähe zur Natur und der relativ niedrigen Baudichte.
Präambel 3: Die öffentlichen Straßen und Plätze müssen wieder als Lebensraum und nicht nur als Flächen für den Individualverkehr begriffen werden.
Ein Schwerpunkt beschäftigte sich mit Neubaugebieten in der Stadt Stutensee. Dabei wurde festgehalten, dass es in den nächsten 20-30 Jahren keine großflächige Ausweisung von Neubaugebieten mehr geben soll. Es soll vielmehr die Beschränkung auf Abrundung der vorhanden Gebiete liegen, sowie einer Verdichtung in den innerstädtischen Ortslagen.
Diese Verdichtung hat vor allem in Bereichen mit guten ÖPNV-Anschluss sowie Anschluss an das Hauptradwegenetz zu erfolgen. Die neu auszuweisenden Wohngebiete sind so zu planen und zu gestalten, dass der Straßenraum für Kinder und Jugendliche wieder nutzbar wird. Auch sind dort Fuß- und Radwegeverbindungen so anzubieten, dass zwischen den wichtigsten Punkten, wie z.B. Spielplätzen oder Aufenthaltsorten in diesen Gebieten kurze und sichere Verbindungen geschaffen werden.
Die Attraktivierung bzw. Neuschaffung des Ortsmittelpunktes ist aus Sicht des Bereiches Wohnen eine notwendige Voraussetzung, um die Lebensqualität in Stutensee zu erhöhen. In der Ortsmitte ist über eine baurechtliche Regelung eine Nachverdichtung für Wohnen zu erreichen. Damit sind zukünftige Flächenausweisungen im Wohnbausektor erheblich zu reduzieren.
Die Bebauungsplanung ist aber auch ein Instrument, um Nutzungsmischungen in den innerstädtischen Bereichen zu ermöglichen. Diese Nutzungsmischung kann sich auf Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und soziale bzw. kulturelle Belange beziehen.
Eine weiteres Thema waren Einsatzmöglichkeiten von energiesparenden bzw. umweltschonenden Wohnformen. Dabei ist der Einsatz von nachwachsenden Baustoffen, wie z.B. Hanf, genauso zu fördern, wie der Einsatz von Blockheizkraftwerken. Dies sollte vor allem in den derzeit ausgewiesenen Neubaugebieten ein Schwerpunktthema zum Energiesparen sein, wobei auch Energiekontigentierung oder ähnliche Instrumente eingesetzt werden könnten.
Ein in Zukunft wichtiger Aspekt in der Stadtentwicklungsplanung ist das Wohnen im Alter. Es muss dieser Gruppe ermöglicht werden, in ihren eigenen vier Wänden ihren Lebensabend so lange als möglich in Würde verbringen zu können. Man muss sich über Betreuung und Versorgung dieser Gruppe Gedanken machen und dazu ehrenamtliche Einrichtungen schaffen oder weiter fördern. Dabei ist u.a. der Aspekt der Nachbarschaftsbetreuung zu berücksichtigen und die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu erreichen.
Das letzte Thema der Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit dem Wohnen im Alter sowie altersübergreifenden Wohnformen. Man war sich einig, dass es notwendig ist, um in Zukunft das gemeinschaftliche Leben zu fördern, auch im direkten Wohnumfeld generationsübergreifende Wohnformen zu schaffen. Bei diesen Wohnformen ist auch eine Nutzungsmischung Wohnen - Arbeiten in Betracht zu ziehen.
Ziel 1: Neubauflächen sind nur zur Abrundung der vorhandenen Stadtgrenzen auszuweisen. In den zentralen Ortslagen und in Bereichen mit guter Anbindung an den ÖPNV und an das Radnetz ist eine Verdichtung zu schaffen.
Ziel 2: Wohngebiete müssen in Zukunft so geplant werden, dass öffentlicher Raum vor allem für Kinder und Jugendliche wieder nutzbar wird.
Ziel 3: Um Wohnqualität zu schaffen bzw. zu erhalten, müssen u.a. Kommunikationsräume angeboten werden. Die Naturnähe der Wohngebiete muss erhalten bleiben und durch ausreichende Begrünung auch in den Neubaugebieten erreicht werden.
Ziel 4: In den Neubaugebieten bzw. in bestehenden Wohngebieten müssen kurze öffentliche Wege entstehen, die die öffentlichen Angebote (Spielplätze, etc.) miteinander verbinden.
Ziel 5: Der Flächenbedarf für öffentliche Autoabstellplätze ist in Neubaugebieten zu Gunsten von Grünflächen zu reduzieren und auf privatem Grund auszuweisen.
Ziel 6: Der Bebauungsplan muss in der Ortsmittellage als Instrument eingesetzt werden, um ein Angebot für Nachverdichtung, Nutzungsmischung, kulturelle Angebote, etc. zu schaffen.
Ziel 7: Es sind neue flexible Wohnformen, wie z.B. das Mehrgenerationenwohnen oder die Kombination von Wohnen und Arbeiten zu unterstützen. Die oftmals noch vorhandene Haus-Hofstruktur in Stutensee ist dafür eine optimale Grundlage.
Ziel 8: Um das Wohnen im Alter zu erleichtern, muss die Bereitstellung von barrierefreien Wohnungen ein vordringliches Ziel sein und dies muss auch für den öffentlichen Raum verfolgt werden.
Ziel 9: Energie- und flächensparende Wohnformen sowie Technologie orientierte Innovationen im Wohnsektor sind in Stutensee zu fördern.