Präambel 1: Die Vermittlung von gemeinschaftlichen Werten ist notwendige Voraussetzung für die Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft unter dem Leitbild der Dorfgemeinschaft. Dabei ist die gegenseitige Toleranz in allen Lebensbereichen und allen Altersgruppen zu fördern. Es ist ein Bewußtsein zu schaffen und die Erkenntnis zu lehren, dass eine menschliche Gemeinschaft nicht ohne humane, uneigennützige Werte auskommt.
Präambel 2: Soziales umfasst das Miteinander der Menschen und meint nicht nur die Fürsorgedienste.
Präambel 3: Soziale Dienste, Kirchen und Vereine müssen im sozialen Sektor integrativ für Stutensee wirken und in allen Stadtteilen adäquat vorhanden sein.
In der Diskussion wurde festgestellt, dass es verschiedene Lebensabschnittsbereiche gibt, in denen sich gemeinschaftliches Leben unterschiedlich abspielt. Diese müssen sowohl einzeln als auch in Verbindung untereinander betrachtet werden.
Ein Ziel des Stadtentwicklungsplanes muss es also sein, die verschiedenen Generationen zusammen zu bringen. Dieses ist umso schwerer, als der heutige Trend dahin geht, dass jeder an sich denkt und nur seine eigenen Interessen vertritt.
Dem Einzelnen muss klar gemacht werden, dass ein gemeinschaftliches Leben mit eigenem Engagement auch für einen selbst zwingend notwendig ist, um nicht Gefahr zu laufen, ausgegrenzt oder bei eigenen sozialen Problemen fallen gelassen zu werden.
Die Stadt kann nur im Rahmen ihrer sozialen Fürsorge die Grundlagen für das Miteinander schaffen. Diese Grundlagen müssen allerdings auch in allen Stadtteilen vorhanden sein, um überall den Anreiz für weiteres persönliches Engagement zu legen.
Eine Möglichkeit dafür, die in der Arbeitsgruppe positiv bewertet wurde, ist die Schaffung eines örtlichen Treffpunkts für alle Generationen, der teilweise organisiert sein und ohne den Zwang einer Vereinsmitgliedschaft belebt werden könnte.
Der Altersgruppe der Jugendlichen galt ein weiteres Hauptaugenmerk. Die veränderten Rahmenbedingungen der Gesellschaft müssen zwar akzeptiert werden, es sollte aber durchaus der Versuch unternommen werden, für diese Zielgruppe, die zukünftig unser Leben am deutlichsten prägen wird, Voraussetzungen zu schaffen, dass die Jugend die Herausforderung des Lebens bewältigen und gleichzeitig zum Übermittler gesellschaftlicher Werte werden kann. Die Jugend darf nicht an den Rand der Gesellschaft gedrückt werden; sie darf nicht nur an animierten Freizeitaktivitäten teilhaben, sie muss einen Platz in der Mitte der Gesellschaft bekommen. Die Verantwortung dabei liegt bei den Eltern, den Schulen, den Kirchen und bei den Vereinen, nicht so sehr auf Seiten des Staates. Die Erziehung darf auf jeden Fall nicht vom Computer ersetzt werden; ein Gegenpol ist zu bilden, der gemeinschaftliches Leben zum Inhalt hat.
Zusätzlich ist für jede Altersgruppe der unter 20 -Jährigen ein Angebot zu schaffen, das die Möglichkeit bietet, dass sie sich auch in das gemeinschaftliche Leben einbringen können, um allgemeingültige Werte und Toleranz zu erfahren.
Dem Thema "Junge Alte" oder "aktive Ruheständler" wurde ebenfalls Raum gegeben, da die Altersgruppe ab 55 Jahren ein Potential birgt, das bisher nur minimal für die Allgemeinheit genutzt wurde. Diese Gruppe, zu der man am Ende der Berufstätigkeit zählt, ist finanziell abgesichert, hat noch die notwendige Power, viel Zeit und bedarf keiner Betreuung. Wie dieses Potential genutzt werden kann, ist zu klären, es muss aber durch eine Vorgabe der Richtung in vernünftige Bahnen gelenkt werden.
Für diese Gruppe gibt es eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. bei der Betreuung der Jugend, wie Hausaufgabenbetreuung oder die Begleitung in Kindergärten oder Schulen. Eine Koordination der Aufgaben kann über die Einrichtung z.B. einer Aktionsbörse geregelt werden und sollte auf alle Freizeitangebote von "jungen Alten" für die Jugend ausgedehnt werden, damit Wissen und Erfahrung weiter vermittelt werden können.
Ein anderer Aspekt in der Diskussion galt dem Ehrenamt. Man war sich einig, dass dieses in Zukunft wieder gefördert werden muss, gegebenfalls honoriert werden muss, um eine soziale Versorgung der Bevölkerung zu sichern, die weit über die Grundversorgung des Staates hinaus geht. Allerdings darf es nicht zwingend werden, ein Ehrenamt finanziell zu unterstützen. Das Engagement muss freiwillig sein und von der Allgemeinheit anerkannt werden.
Ziel 1: Die sozialen Dienste als Träger der Fürsorge und direkten Bürgerbetreuung sind in die Stadtentwicklungsplanung einzubinden und in ihrer Leistungsfähigkeit zu fördern.
Ziel 2:Ein familienfreundliches Klima muss umfassend, im Sinne der städtebaulichen Angebotsstrukturen, geschaffen werden.
Ziel 3: Für Jugendliche sollen Projekte entwickelt werden, in denen sie sich ehrenamtlich einbringen können, um dabei Werte des gemeinschaftlichen Lebens zu erfahren. Dabei ist ein Zusammenarbeiten über alle Generationen hinweg zu unterstützen.
Ziel 4: Für "junge Alte" sollen Projekte entwickelt werden, die es ihnen ermöglichen, ihre Erfahrungen an die Jugend weiter zu geben.
Ziel 5: Das Angebot eines öffentlichen Treffpunkts zur freien und ungezwungenen Nutzung soll in einer neu zu gestaltenden Ortsmitte in jedem Stadtteil geschaffen werden.
Ziel 6: Angsträume sind durch bauliche und gestalterische Maßnahmen abzubauen, dabei spielt auch die soziale Kontrolle eine wichtige Rolle, deren Bedeutung der Bevölkerung vermittelt werden muss.
Ziel 7: Alle Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Ordnung in Stutensee sind zu fördern.
Ziel 8: Die Gemeinschaft und die Hilfe in der Nachbarschaft ist zu fördern. Hier könnte auch die Funktion eines Ombudsmanns/ -frau zur Vermittlung bei nachbarschaftlichen Konflikten in jedem Stadtteil eingerichtet werden.
Ziel 9: Zur Integration von NeubürgerInnen sind geeignete Maßnahmen zu entwickeln.