Im Juni 1992 wurde auf der UNO-Umweltkonferenz in Rio de Janeiro die AGENDA 21 beschlossen - ein Programm für eine umwelt- und sozialverträgliche Wirtschafts- und Entwicklungspolitik.
Dabei steht die "Nachhaltigkeit" im Mittelpunkt. Nachhaltige Entwicklung ist die Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass zukünftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können. (Brundtland Kommission 1987)
Alle Länder wurden weltweit aufgefordert, diesem Prinzip Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Städte und Gemeinden in der Charta von Aalborg 1994 freiwillig diesem Gesamtziel unterworfen und die Lokale Agenda begonnen. Mittlerweile haben sich eine ständig wachsende Zahl an Kommunen und Kreisen durch Beschluss der Lokalen Agenda angeschlossen und setzen Agendaprojekte in Gang.
Der Stadtentwicklungsplan in Stutensee ist Teil dieses Agenda-Prozesses, zu dem sich die Stadt Stutensee im Jahr 1999 verpflichtet hat. Er ist deshalb auch nicht als fertiges Papier zu verstehen, denn der Prozess hat erst begonnen. Er stellt Leitbilder auf und legt einen Handlungsrahmen für das bürgerschaftliche Engagement fest.
Stutensee liegt nördlich des Oberzentrums Karlsruhe im Nordwesten von Baden-Württem-berg und gehört verwaltungstechnisch zum Landkreis Karlsruhe. Stutensee entstand im Rahmen der Verwaltungsreform im Jahre 1975. Im Jahr 1998 wurde Stutensee zur Großen Kreisstadt ernannt. Den Namen gibt das Schloss Stutensee, welches etwa in geografischer Mitte der Gemarkung liegt. Für die Stadtentwicklung bildet die heutige Nutzung des Schlossbereiches durch den Landeswohlfahrtverband eine Barriere, die das Schloss nicht als Mittelpunkt der Stadt erlebbar macht.
Naturräumlich liegt Stutensee am Rande des Oberrheingrabens in den Niederungen der Kinzig-Murg-Rinne, wobei die Pfinz und die Heglach die Stadt von Süd nach Norden durchfließen. Ein wichtiger naturräumlicher Faktor für Stutensee ist der im Westen gelegene Hardtwald, der über 35% der ca. 4.500 ha umfassenden Gemarkungsfläche einnimmt.
Der Stadtteil Blankenloch bildet das Rückgrat der Stadt. Südlich vom Hauptort Blankenloch (ca. 7.100 Einwohner) liegt der zum Stadtteil gehörtende Ort Büchig (ca. 3.100 Einwohner). Nördlich von Blankenloch liegt der Stadtteil Friedrichstal, in dem derzeit ca. 5.000 Einwohner leben, am nördöstlichen Gemarkungsrand Spöck mit seinen ca. 4.000 Einwohnern. Der kleinste Stadtteil Staffort (ca. 1.700 Einwohner) liegt im Osten der Gemarkung. Insgesamt lebten im Jahre 1999 in der Gesamtstadt somit knapp 21.000 Einwohner.
In Stutensee gibt es derzeit etwa nur 3.800 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort, so dass mit 70 % aller Erwerbstätigen ein hoher Auspendleranteil zu verzeichnen ist.
Als eine beispielhafte Auswertung unterschiedlichster Planungen und Bestandsdokumentationen wird die Verkehrssituation in Stutensee dargestellt. Im Plan sind die relevanten Verkehrselemente im Bereich Straßennetz, öffentlicher Personennahverkehr und Radwege dargestellt. Deutlich wird die große Entfernung zwischen den Stadtteilen sowie die Straßenführung außerhalb der Ortslage.
Verkehrstechnisch liegt die Stadt im überregionalen Schienennetz an der DB-Strecke Karlsruhe-Mannheim, hat jedoch einen nur untergeordneten DB-Haltepunkt für Regionalzüge in Blankenloch und Friedrichstal. Von größerer Bedeutung ist die Anbindung von Stutensee über die Stadtbahnlinie S 2 an Karlsruhe und dessen Umland, die derzeit bis Blankenloch reicht. Ergänzt wird das ÖPNV-Netz durch 3 Buslinien, die in die Nachbarstädte verkehren.
Östlich von Stutensee liegt die BAB 5, eine direkte Autobahn-anbindung besteht nur über den Anschluss in Bruchsal und Karlsruhe-Durlach. Westlich der Stadt verläuft die B 36, die über die L 558 und L 559 erreicht wird. In Nord-Süd-Richtung verläuft die L 560 durch Stutensee. Alle Landesstraßen sind bereits über Ortsumgehungen an den Ortslagen vorbeigeführt.
Als weitere beispielhafte Auswertung wird die räumliche Gliederung in Stutensee dargestellt. Im Plan sind bebaute Gebiete nach Gewerbe- und Wohnstandorten unterschieden. Im Freiraum werden entsprechend des Landschaftsplanes zum Flächennutzungsplan die Flächen entsprechend ihrer Nutzungsqualität unterschieden. Hier wird insbesondere die noch lückenhafte Vernetzung der hochwertigen Bereiche entlang der Bäche und Kanäle deutlich. Gleichzeitig wird aber auch die Bedeutung des Naturraumes um Stutensee für die Stadtentwicklungsplanung offensichtlich.