Bei echten Vereinsjubiläen erhalten die Vereine eine Ehrengabe. Die Höhe ist in den Vereinsförderrichtlinien festgelegt und hängt von der Höhe des Vereinsjubiläums ab. Hierfür muss kein Antrag gestellt werden.
Weitere Informationen können Sie den Vereinsförderrichtlinien entnehmen.
(Die Vereinsförderrichtlinien sind im pdf-Format hinterlegt. Falls Sie noch keinen Adobe Acrobat Reader haben, können Sie sich ihn hier kostenlos herunterladen.)