Baggerseen in Stutensee

Die Baggerseen in den Stadtteilen Blankenloch, Spöck und Staffort bieten mit ihren naturnahen Uferbereichen insbesondere in den Sommermonaten Möglichkeiten zur Erholung und zum Baden. Darüber hinaus dienen die Baggerseen als Standort und Übungsstätte für verschiedene örtliche Vereine, wie beispielsweise Fischervereine, die DLRG und die Kajak-Freunde.

Nähere Informationen zu den Seen liefert die Tourismusplattform Baden-Württemberg:

Blick vom Ufer auf den Baggersee Blankenloch im Sommer, der Himmel ist bedeckt

Blick vom Ufer auf den Baggersee Spöck im Sommer, der Himmel ist bedeckt

Blick vom Ufer auf den Baggersee Staffort im Sommer, der Himmel ist bedeckt

Für die Nutzung der Seen gelten jeweils eigene Benutzungsordnungen, die dem Schutz der Natur, der Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher sowie einem rücksichtsvollen Miteinander dienen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt über die geltenden Regelungen des jeweiligen Baggersees.

Verbotene Handlungen:

  • Laufen lassen von unangeleinten Hunden
  • in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres das Mitbringen von Tieren aller Art in die Badezone
  • Abstellen von Kraftfahrzeugen, Krafträdern, Mopeds, Mofas und Fahrrädern außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • Waschen und Reinigen von Kraftfahrzeugen
  • Abbrennen von offenem Feuer und das Grillen
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Betreten der Böschungen im Bereich der Laich- bzw. Biotopzone sowie Aufenthalt im Bereich der Fischereizone
  • Abfälle jeder Art in das Wasser oder auf die Uferbereiche zu werfen bzw. dort zurückzulassen
  • ruhestörender Lärm, auch beim Benutzen von Rundfunk- und Tonwiedergabegeräten
  • andere Benutzer des Baggersees durch sportliche Übungen und Spiele oder auch tatsächliches Verhalten zu belästigen, ins Wasser zu stoßen, beim Baden zu behindern, oder unterzutauchen
  • Reiten
  • Fahren mit bespannten und motorisierten Fahrzeugen
  • Zelten und Nächtigen
  • Aufstellen von Wohnwagen

Diese und weitere Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Benutzungsordnungen (s. oben).

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