Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“)

Ende Oktober 2025 trat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet wichtige Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB), die vor allem die Schaffung von neuem/zusätzlichem Wohnraum beschleunigen sollen, ohne dabei die städtebauliche Entwicklung aus den Augen zu verlieren. Es gibt der Kommune zusätzliche Möglichkeiten, Wohnraum einfacher zu genehmigen, auch wenn das Vorhaben nach den bisherigen planungsrechtlichen Regeln zunächst nicht zulässig wäre.

Der Gemeinderat der Stadt Stutensee hat am 23.03.2026 beschlossen, aktiv von den neuen Regelungen Gebrauch zu machen.

Informationen zum "Bauturbo"-Gesetz

Was bedeutet das für Sie als Bauherr in der Praxis?

Öffentliche Beteiligung

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Kontakt

Markus Meyer

Sachgebietsleitung Baurecht

07244 969 7201

baurechtsbehoerde(at)stutensee.de

Melanie Rad

Stabsstellenleitung Stadtentwicklung und Nachhaltigkeit

07244 969 6041

stadtplanung(at)stutensee.de

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