Dienstleistung

Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

Für die Trinkwasserversorgung ist der Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“ zuständig. Der Zweckverband hat die Aufgabe, alle Stadtteile der Stadt Stutensee sowie den Stadtteil Büchenau der Stadt Bruchsal mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen.

Die Abrechnung der Wasserlieferungen erfolgt direkt mit dem Endverbraucher. Im Wesentlichen finanziert sich der Zweckverband somit durch die Erhebung der Wassergebühren sowie durch Anschlussbeiträge und Kostenersätze.

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt

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Formulare
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Voraussetzungen
  • Sie sind
    • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
    • erbbauberechtigt.
  • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.
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Verfahrensablauf

Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Hinweis: Die Stadtverwaltung kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Kosten/Leistung

Der Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag wird zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung und dem Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen erhoben. In der jeweils gültigen Wasserversorgungs- und Abwassersatzung ist der Verteilungsmaßstab und der Beitragssatz festgelegt.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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