Dienstleistung

Vereinsförderung beantragen

Die Stadt Stutensee fördert im Interesse der Allgemeinheit die Arbeit und das Wirken der örtlichen Vereine und Vereinigungen durch laufende und einmalige Zuschüsse gemäß Richtlinien zur Förderung der Vereine und Vereinigungen. Diese Richtlinie finden Sie unten zum Herunterladen.

Rettungsorganisationen, Feuerwehr und Naturschutzverbände erhalten ihre Zuwendungen außerhalb dieser Richtlinie und sind gesondert geregelt. Einzelfallregelungen behält sich der Gemeinderat vor. Von der Förderung werden grundsätzlich politische Parteien, in der politischen Arbeit tätige Vereinigungen, Dachverbände mit Sitz in Stutensee, Fördervereine und sonstige Vereinigungen mit entsprechender Zielsetzung bzw. rein wirtschaftlichem Interesse ausgeschlossen.

Folgende Arten der Bezuschussung sind festgelegt:

  • Allgemeine Grundförderung
  • Besondere Jugendförderung
  •  Jugendpflegerische Maßnahmen
  • Bauförderung bzw. Investitionsförderung (allgemeiner Zuschuss)
  • Ehrengaben bei Vereinsjubiläen
  • Überlassung von Grundstücken, Räumen oder Gebäuden
  • Unterhaltung von Plätzen, Sportstätten und Anlagen
  • besondere Zuschüsse
  • Gewährung von Ehrenpreisen

Die Vereinsförderrichtlinie zielt bewusst darauf ab, dass die Vereine ihre Arbeit nicht nur im Interesse ihrer Mitglieder und zu ihrer Geselligkeit erbringen, sondern sie auch der Allgemeinheit durch öffentliche Auftritte oder andere Leistungen und gute Jugendarbeit widmen.

Bei der Gewährung von Zuschüssen setzt der Gemeinderat voraus, dass die Vereine

  • angemessene Mitgliedsbeiträge erheben,
  • sich bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Interesse oder auf Veranlassung der Stadt Stutensee durchgeführt werden, ohne weitere Bezuschussung zur Verfügung stellen sowie
  • den Gedanken des Jugendschutzes in ihrer Arbeit verankern und sich im Rahmen eines Zertifizierungsprogramms des Landkreises Karlsruhe verstärkt mit den einschlägigen Bestimmungen zur Suchtvorbeugung bei Veranstaltungen auseinandersetzen.

Darüber hinaus ehrt die Stadt Stutensee Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein und/oder dem Vereinszweck dienende, besondere Leistungen erbracht haben auf Grundlage der Richtlinien über Ehrungen (siehe Downloadbereich). Die Ehrungen erfolgen im Rahmen des Bürgerballs mit Ehrungen, der im zwei Jährigen Rhythmus zu Jahresbeginn stattfindet.

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