In Form eines Live-Tickers ( weiter unten dargestellt) wird Beginn und Ende der Behandlung eines Tagesordnungspunktes mit Abstimmungsergebnis in Echtzeit dokumentiert und kann so online mitverfolgt werden.
Aufgrund eventuell anfallender Vorgespräche vor Eintritt in die Tagesordnung kann sich das Erscheinen des Live-Tickers zeitlich verzögern, d.h. der vorgesehene Zeitpunkt des Eintritts in die Tagesordnung und der Zeitpunkt des Beginns des Live-Tickers fallen auseinander.
Der Live-Ticker ist nach der Sitzung noch einige Zeit aufrufbar, längstens aber bis zur Veröffentlichung der Beschlüsse gemäß § 41b Abs. 5 GemO Baden-Württemberg.