Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte in Westdeutschland auf Basis der Hauptfeststellung von 1964 für verfassungswidrig erklärt und für die Umsetzung der Grundsteuerreform eine Frist bis Ende 2024 gesetzt.

Ab 2025 muss das neue Grundsteuerrecht angewendet werden. Das bedeutet, dass erstmals für das Jahr 2025 die Grundsteuer nach der neuen Berechnungsmethode gezahlt werden wird.

Verfahrensschritte der Grundsteuerreform ab 1. Januar 2022:

Verfahrensschritte der Grundsteuerreform ab 1. Januar 2022

Über die Grundsteuerreform

Informationsverstaltung der Bürgerschaft am 26.11.2024

Internetseiten mit weiteren Informationen

Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

Kontakt

Grundsteuer-Hotline

Telefon:
07244 969 960
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 -18:00 Uhr
Rathaus Stutensee
Rathausstraße 3
76297 Stutensee

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