Lärmaktionsplan der Stadt Stutensee

Ein Lärmaktionsplan wird gemäß §47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Das Kürzel „BImSchG“ steht für Bundes-Immissionsschutz-Gesetz, mit genauem Titel: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.

Nach § 47d Abs. 1 BImSchG 1 stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Stadt Stutensee hat ihre Lärmaktionspläne bisher selbst erstellt.

Lärmaktionsplanung der 4. Runde

Lärmschutz

Kontakt

Obossou Okidji

Stadtplanung, Mobilität

07244 969 6054

mobilitaet(at)stutensee.de

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