Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (u.a. der EU-Umgebungslärmrichtlinie) sind Lärmaktionspläne der 4. Runde für alle von der verpflichtenden Lärmkartierung erfassten Gebiete aufzustellen, unabhängig davon, ob es dort Lärmbetroffene gibt. Aufgrund neuer Berechnungsverfahren sowie Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der Verordnung über die Lärmkartierung war es erforderlich, alle Lärmkarten der dritten Runde für die vierte Runde neu zu berechnen.
Ein Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern. Dazu sind ruhige Gebiete vor einer Zunahme von Lärm zu schützen. Soweit es noch keine solchen Gebieten gibt, sind sie im Zuge der 4. Runde, bis zur Aufstellung der Lärmaktionsplanung der 5. Runde, festzulegen.
In Baden-Württemberg ist für die landesweite Lärmkartierung außerhalb von Ballungsräumen die LUBW zuständig – das ist die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Als Ballungsräum gelten Städte mit mehr als 100.000 Einwohnenden und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohnern pro km². Kartiert werden die Hauptverkehrsstraßen, die Haupteisenbahnstrecken des nicht bundeseigenen Verkehrs sowie der Flughafen Stuttgart als einziger Großflughafen des Landes. Die neun Ballungsräume kartieren ihr Stadtgebiet selbst, die Haupteisenbahnstrecken des Bundes werden vom Eisenbahn-Bundesamt erfasst (Quelle: LUBW).
In seiner Sitzung am 24. März 2025 hat der Gemeinderat der Stadt Stutensee den Endbericht des Lärmaktionsplans 4. Runde einstimmig beschlossen. Damit erfüllt die Stadt die Anforderungen der EU an die Lärmaktionsplanung der 4. Runde. Für Stutensee als kleinere Stadt mit eher geringer Lärmbetroffenheit war es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausreichend, einen einfachen Lärmaktionsplan im Umfang der gesetzlichen Mindestanforderungen aufzustellen. Den Lärmaktionsplan erstellte das Planungsbüro Konzept dB plus GmbH - im Unterauftrag der INOVAPLAN GmbH, die Hauptauftragnehmerin ist.
Für die Deutsche Bahn-Strecke Karlsruhe - Mannheim über Blankenloch-Büchig und Friedrichstal erfolgen Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung und Lärmminderungsmaßnahmen durch das Eisenbahn-Bundesamt – dies ist kein Bestandteil der vorliegenden Lärmaktionsplanung. Maßnahmen und Ergebnisse des Lärmaktionsplans der 4. Runde der Stadt Stutensee finden sich in diesem Endbericht Lärmaktionsplan (PDF)