Die Stadtverwaltung hat eine "Fördermöglichkeit für passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden im Stadtteil Staffort Anfrage" zur möglichen Lärmsanierung entlang der Autobahn A5 im Streckenabschnitt zwischen Büchig und Staffort bei der Autobahn GmbH des Bundes gestellt. Die Niederlassung Südwest hat die Situation anhand aktueller Berechnungen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) geprüft. Ergänzend wurden die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung berücksichtigt.
Die Prüfung hat Folgendes ergeben:
- Im Abschnitt der A5 zwischen Büchig und Staffort sind keine zusätzlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) möglich.
- Passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden können jedoch weiterhin gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel Schallschutzfenster oder Schalldämmlüfter. Die Förderung kann bis zu 75 % der Gesamtkosten betragen.
- Auf Grundlage der Umgebungslärmkartierung 2022 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg sowie ergänzender Berechnungen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) wurde festgestellt, dass im Stadtteil Staffort an einzelnen Gebäuden die Auslösewerte für eine Lärmsanierung überschritten werden.
- Im Stadtteil Büchig wurden keine Überschreitungen festgestellt.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Stutensee wurde ausschließlich auf Grundlage der Umgebungslärmkartierung erstellt. Die detaillierten Berechnungen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) liegen den Kommunen selbst nicht vor und werden von der Autobahn GmbH durchgeführt.