Als Große Kreisstadt übernimmt die Stadtverwaltung die Aufgaben der so genannten Straßenverkehrsbehörde.
Das bedeutet, dass relevante Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bis hin zur Beschilderung von der Stadtverwaltung, zum Teil in Absprache mit anderen Behörden, in eigener Zuständigkeit getroffen werden. Weiter überwacht die Stadt Stutensee selbst die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Viele Anliegen können daher direkt im Rathaus erledigt werden.
Folgende Leistungen werden in der Straßenverkehrsbehörde angeboten:
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
- Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen