Die Stadt Stutensee fördert im Interesse der Allgemeinheit die Arbeit und das Wirken der örtlichen Vereine und Vereinigungen durch laufende und einmalige Zuschüsse gemäß Richtlinien zur Förderung der Vereine und Vereinigungen. Diese Richtlinie finden Sie unten zum Herunterladen.
Weitere Informationen
Die Stadt Stutensee fördert im Interesse der Allgemeinheit die Arbeit und das Wirken der örtlichen Vereine und Vereinigungen durch laufende und einmalige Zuschüsse. Rettungsorganisationen, Feuerwehr und Naturschutzverbände erhalten ihre Zuwendungen außerhalb dieser Richtlinie und sind gesondert geregelt. Einzelfallregelungen behält sich der Gemeinderat vor.
Bei der Gewährung von Zuschüssen setzt der Gemeinderat voraus, dass die Vereine
- angemessene Mitgliedsbeiträge erheben,
- sich bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Interesse oder auf Veranlassung der Stadt Stutensee durchgeführt werden, ohne weitere Bezuschussung zur Verfügung stellen sowie
- den Gedanken des Jugendschutzes in ihrer Arbeit verankern und sich im Rahmen eines Zertifizierungsprogramms des Landkreises Karlsruhe verstärkt mit den einschlägigen Bestimmungen zur Suchtvorbeugung bei Veranstaltungen auseinandersetzen.
Von der Förderung werden grundsätzlich politische Parteien, in der politischen Arbeit tätige Vereinigungen, Dachverbände mit Sitz in Stutensee, Fördervereine und sonstige Vereinigungen mit entsprechender Zielsetzung bzw. rein wirtschaftlichem Interesse ausgeschlossen.
Bei Vereinsjubiläen, bei Veranstaltungen von besonderer überörtlicher Bedeutung sowie bei Durchführung von Wettbewerben, Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen, die ein Verein bzw. eine Vereinigung der Stadt Stutensee ausrichten, werden Ehrengabe, Ehrenpreis oder besonderer Zuschuss gewährt. Näheres regeln die Vereinsförderrichtlinien.
Näheres regeln die Vereinsförderrichtlinien (PDF).
Außerdem ehrt die Stadt Stutensee Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein und/oder dem Vereinszweck dienende, besondere Leistungen erbracht haben. Die Ehrungen erfolgen im Rahmen des Bürgerballs mit Ehrungen, der im zweijährigen Rhythmus zu Jahresbeginn stattfindet. Näheres regelt die Ehrenordnung (PDF).
Arten der Bezuschussung
Für die allgemeine Grundförderung werden jährlich Mittel in Höhe von 1,50 EUR pro Einwohner bereitgestellt, die im Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die einzelnen Stadtteile aufgeteilt werden. Berechnungsgrundlage ist der Einwohnerstand zum 1.1. eines jeden Jahres, für welches die Grundförderung gewährt wird.
Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel für die Grundförderung wird dem Ortschaftsrat/Stadtteilausschuss übertragen, wobei in eine gezielte Vereinsförderung auch die konfessionellen Vereine und Vereinigungen einbezogen werden. Ein gesonderter Antrag über den Verein ist nicht zu stellen.
Gefördert wird die Ausbildung und Betreuung von Jugendlichen auf sportlichem, musikalischem und gesanglichem Gebiet sowie Gruppen mit entsprechender Zielsetzung (konfessionelle und sonstige Vereinigungen), wenn der Verein mindestens 5 Jugendliche hat. Jugendliche im Sinne dieser Richtlinien sind Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Der Zuschuss beträgt je Jugendlicher 10,00 EUR für kulturelle und sonstige Vereine und 12,50 EUR für Sportvereine. Die Auszahlung der Zuschüsse im Bereich der Jugendförderung ist abhängig vom Nachweis einer Teilnahme am Zertifizierungsprogramm des Landkreises Karlsruhe.
Anträge sind jährlich bis spätestens 31.03. zu stellen. Einen Vordruck des Antrages steht als Download (PDF) für Sie bereit. Bitte denken Sie auch daran, dem Antrag eine aktuelle Kopie der Bestandsmeldung an den jeweiligen Dachverband und eine Liste der Kinder und Jugendlichen mit Geburtsdatum beizufügen.
Für Jugendpflegerische Maßnahmen gewährt der Landkreis Karlsruhe auf Antrag Zuschüsse an Vereine und Vereinigungen. Die Richtlinie sowie der Vordruck des Landkreises stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hier direkt an das Landratsamt Karlsruhe, Jugendamt.
Darüber hinaus fördert die Stadt Stutensee jugendpflegerische Maßnahmen mit 50 % des Zuschussbetrages des Landkreises Karlsruhe. Einen Vordruck des Antrages steht als Download für Sie bereit. Reichen Sie bitte als Anlage eine Kopie der Gewährung des Landratsamts Karlsruhe bei.
Für die Neuerrichtung, Erweiterung und Sanierung von Sportstätten, Vereinsheimen und Anlagen werden gesondert Zuschüsse gewährt. Deren Notwendigkeit bedarf des Nachweises. Umweltrelevante Investitionen (energiesparende, immissions-hemmende Investitionen etc.) können auf Einzelantrag vom Ausschuss für Verwaltung und Soziales gesondert gefördert werden.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt bis maximal 15 % der für die Einzelmaßnahme zugrunde gelegten Kosten, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,00 EUR.
Soweit von dritter Seite (Badischer Sportbund, Landratsamt u.Ä. Link siehe Downloadbereich) Zuschüsse gewährt werden, dient als Bemessungsgrundlage die dort anerkannte Bausumme. Bitte legen Sie Ihrem Antrag daher bitte einen ggf. vorhandenen Bescheid Dritter bei. Ein Vordruck des Antrages steht als Download für Sie bereit.
Ein Verein oder eine Vereinigung erhält einen Zuschuss, wenn Miete oder Pacht an sonstige Dritte entrichtet werden. Jeder Neuantrag bedarf der Vorlage an den Ausschuss für Verwaltung und Soziales. Die Obergrenze der Kosten für Pacht bzw. Miete, die an Vereine nach Vorlage der Originalrechnung samt Zahlungsnachweis über den Veranstaltungsraum ausgezahlt wird, beträgt maximal 1.000 EUR jährlich.
Ein einmalig gestellter Antrag wird jährlich ohne erneuten Antrag weiter gewährt. Bitte denken Sie aber daran, Änderungen die der Gewährung zugrunde liegen zu melden. Jeder Neuantrag kann formlos gestellt werden.
Für die Unterhaltung und Pflege von Plätzen und Anlagen wird ein jährlicher Unterhaltungszuschuss von 0,15 EUR/qm gewährt. Des Weiteren können Vereine, die ihre eigenen Sportstätten zu Trainings- und Übungszwecken sowie Veranstaltungen selbst nutzen, um dadurch die städtischen Sportstätten zu entlasten, einen Antrag stellen. Von der Höhe her erfolgt die Festlegung bezogen auf jeden Einzelfall und kann auch pauschal erfolgen. Über die Gewährung von Zuschüssen entscheidet der Ausschuss für Verwaltung und Soziales.
Ein einmalig gestellter Antrag wird jährlich ohne erneuten Antrag weiter gewährt. Vereine und Vereinigungen sind verpflichtet, Zu- und Abgänge der Stadtverwaltung unverzüglich mitzuteilen.
Bei Veranstaltungen von besonderer überörtlicher Bedeutung, die ein Verein oder eine Vereinigung der Stadt Stutensee ausrichten, kann ein Zuschuss gewährt werden, dessen Höhe individuell festgesetzt wird. Dies bedingt jedoch vor Durchführung der Veranstaltung eine rechtzeitige Anmeldung durch die Veranstalter.
Vereinsjubiläen werden von der Stadt Stutensee nach Antrag wie folgt bezuschusst:
25-jährigen Jubiläen: 100,00 EUR
50-jährigen Jubiläen: 150,00 EUR
75-jährigen Jubiläen: 200,00 EUR
100-jährigen Jubiläen: 250,00 EUR
125-jährigen Jubiläen und alle weiteren Jubiläen bis Höchstbetrag: 300,00 EUR
Auch der Landkreis Karlsruhe gewährt Zuschüsse für Vereinsjubiläen. Bitte wenden Sie sich hier direkt an das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Schulen und Kultur, E-Mail: schulen.kultur(at)landratsamt-karlsruhe.de
Bei Durchführung von Wettbewerben, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, verbunden mit einer Platzierung bzw. Wertung der Teilnehmer, kann ein städtischer Ehrenpreis gewährt werden.
Der Wert eines solchen Preises beträgt bei Veranstaltungen auf
a) Kreisebene: 50,00 EUR
b) Regierungsbezirksebene: 100,00 EUR
c) Landesebene: 150,00 EUR
Auch der Landkreis Karlsruhe gewährt Ehrenpreise bei Wettbewerben und überörtlichen Sportveranstaltungen. Bitte wenden Sie sich hier direkt an das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Schulen und Kultur, E-Mail: schulen.kultur(at)landratsamt-karlsruhe.de