Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Stutensee ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für stutensee.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  •     Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken (1.1.1b)
  •     Teilweise leere, überflüssige Alt-Attribute bei Layoutgrafiken (1.1.1c)
  •     Datentabellen sind teilweise nicht korrekt aufgebaut. Der Bezug zwischen den Zellen fehlt oder ist unzureichend. (1.3.1e)
  •     Seiten weisen teilweise Syntaxfehler vor (4.1.1a)
  •     PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  •     Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
  •     Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

b)    Unverhältnismäßige Belastung

  •     Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen (2.4.4a)
  •     Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.

c)    Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

  •     PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
  •     Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist. Beispiel: Ratsinformationssystem

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.02.2023 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.02.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf stutensee.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an oeffentlichkeitsarbeit(at)stutensee.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Das entsprechende finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. 
Falls die Stadt Stutensee nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. 
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: 
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 279 3360 
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de 
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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