





Bei Durchführung von Wettbewerben, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, verbunden mit einer Platzierung bzw. Wertung der Teilnehmer, kann ein städtischer Ehrenpreis gewährt werden.
Der Wert eines solchen Preises beträgt bei Veranstaltungen auf
a) Kreisebene: 25,00 EUR
b) Regierungsbezirksebene: 50,00 EUR
c) Landesebene: 75,00 EUR
Auch der Landkreis Karlsruhe gewährt Ehrenpreise bei Wettbewerben und überörtlichen Sportveranstaltungen. Bitte wenden Sie sich hier direkt an das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Schulen und Kultur, Email: Kontakt.
Vereinsjubiläen werden von der Stadt Stutensee nach Antrag wie folgt bezuschusst:
25-jährigen Jubiläen: 100,00 EUR
50-jährigen Jubiläen: 150,00 EUR
75-jährigen Jubiläen: 200,00 EUR
100-jährigen Jubiläen: 250,00 EUR
125-jährigen Jubiläen und alle weiteren Jubiläen bis Höchstbetrag: 300,00 EUR
Auch der Landkreis Karlsruhe gewährt Zuschüsse für Vereinsjubiläen. Bitte wenden Sie sich hier direkt an das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Schulen und Kultur, Email: Kontakt.
Die Stadt kann Personen, die sich durch besondere Leistungen auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes sowie des politischen, kulturellen, sportlichen, religiösen, wirtschaftlichen, sozialen oder öffentlichen Bereichs um das Wohl der Stadt und ihrer Einwohner verdient gemacht haben, auf verschiedene Art und Weise ehren. Näheres hierzu in der Ehrenordnung der Stadt Stutensee. Der Antragsprozess für Ehrungen endete am 30.11.2020