Schöffenwahl 2023

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Als Schöffin bzw. Schöffe wirken Sie gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mit. Deshalb sollten Sie sich bei Ihrer Bewerbung für das Schöffenamt der Rolle und Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein. Prüfen Sie anhand der Anforderungen an das Amt, ob Sie bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen zu übernehmen. Schöffen müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) richten ihre Bewerbung bitte bis zum 24.04.2023 an das Ordnungsamt Stutensee. Die Bewerbungsfrist für das Amt eines Jugendschöffen ist am 20.02.2023 abgelaufen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.schoeffenwahl.de.

Kontakt

Andrea Beck

Bußgeldstelle, Fundsachen, Schöffenwahl

07244 969 253

bussgeld@stutensee.de

Florian Bernauer

Gaststätten- und Gewerberecht, Wochenmarkt

07244 969 262

gewerbeamt@stutensee.de

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