Mitteilung des Stadtteilausschussvorsitzenden in der 11. Kalenderwoche 2023


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der öffentliche Bücherschrank im Stadtteil Blankenloch ist wieder komplett. Nach einigen Reparaturarbeiten, die aufgrund von Materialschwäche und Vandalismus durchgeführt werden mussten, ist er nun wieder gut mit Büchern aus unterschiedlichen Genres gefüllt. Von anspruchsvoller Literatur über Romane und Sachbücher bis zu Kinder- und Bilderbüchern.

Hier einmal die grundlegenden Regeln wie solch ein Bücherschrank funktioniert:

  • Grundsätzlich steht der Bücherschrank allen Interessierten offen.
  • Sie dürfen gerne Bücher hinein stellen, sofern Platz ist.
  • Bitte stellen Sie keine Bücher außerhalb der dafür vorgesehenen Fächer ab.
  • Bringen Sie Bücher die sie selbst gut finden, diese sollten möglichst ein breites Publikum ansprechen.
  • Die Bücher dürfen für jedes Alter sein, das untere Fach ist speziell für Kinder- und Jugendbücher reserviert.
  • Explizite für Erwachsene gekennzeichnete Bücher und  Bildbände sowie solche mit moralisch fragwürdigem Inhalt sind ungeeignet für einen Bücherschrank.
  • Fachliteratur, Schulbücher, Zeitschriften und Werbematerial sollten nicht in einem Bücherschrank abgelegt werden.
  • Bringen Sie bitte nur einzelne Bücher, der Bücherschrank ist gedacht zum Tauschen und Teilen von guten Büchern und nicht zum Entsorgen von alten, schmutzigen oder zerfledderten  Büchern.
  • Wenn sie Bücher einstellen wollen und der Schrank ist voll, nehmen Sie die Bücher bitte wieder mit nach Hause, um sie zu einem anderen Zeitpunkt in den Schrank zu stellen.
  • Versuchen Sie die Bücher thematisch zu den bereits im Schrank befindlichen einzusortieren.
  • Bücher mit rassistischem, gewaltverherrlichendem oder pornographischem Inhalt sind prinzipiell verboten.

Sie wollen gerne Bücher aus dem Schrank mitnehmen, hierbei gilt:

  • Sie dürfen jederzeit einzelne Bücher  mitnehmen.
  • Hierfür sind keinerlei Formalitäten zu erfüllen.
  • Sie entscheiden selbst, wann oder ob sie das Buch wieder zurückbringen.

Es gibt keine Verpflichtung ein Buch wieder zurück in den Schrank zu stellen, auch wenn solch ein Bücherschrank vom Geben und Nehmen lebt, ist es manchmal eine gute Idee, ein Buch im Freundeskreis weiterzugeben.

Moralisch verwerflich ist es allerdings, die kostenlosen Bücher aus einem öffentlichen Bücherschrank mitzunehmen, um diese zu verkaufen.

Mit diesen Regeln wird der Schrank immer mit interessanten Büchern gefüllt sein, und alle Nutzerinnen und Nutzer werden viel Freude daran haben. Diese Regeln gelten in den Grundzügen für alle öffentlichen Bücherschränke.

Sollten Sie einmal eine größere Anzahl an Büchern abzugeben haben, können sie mich gerne kontaktieren.

An dieser Stelle darf ich Sie auch zur nächsten Stadtteilausschusssitzung am 16. März 2023 um 18:00 Uhr in den Ratssaal einladen, die Tagesordnung finden Sie auf der neu gestalteten Internetseite www.stutensee.de unter dem Punkt Rats-Infosystem.

Auch in dieser Woche bin ich gerne für ihre Anregungen und Ideen unter 07244-969535 oder sven.schiebel(at)stutensee.de erreichbar.

Mit den besten Wünschen bis zur nächsten Woche,

Ihr Sven Schiebel

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