Das Polizeipräsidium Karlsruhe informiert: An Fasching "voll dabei?"


Die fünfte Jahreszeit steuert gerade ihrem Höhepunkt entgegen. Ob beim Straßenfasching oder bei Veranstaltungen in der Halle, viele Menschen schlüpfen derzeit in eine andere Rolle, indem sie sich verkleiden und ausgelassen feiern. Nicht selten verhalten sie sich dann auch vollkommen anders als sonst. Dabei wird oftmals auch über die Stränge geschlagen. Regeln, die normalerweise eingehalten werden, geraten in Vergessenheit oder werden in dieser Zeit einfach außer Acht gelassen. Oftmals gibt es beim Konsum keine festgelegte Grenze.

Aber Achtung: Für Kinder und Jugendliche gelten auch und gerade während der fünften Jahreszeit die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Veranstalter von Festen und Umzügen, Zünfte, Vereine und besonders auch Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes bei den verschiedenen Faschingsveranstaltungen eingehalten werden. Informationen für Festveranstalter gibt es unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps

Und immer daran denken: Maßvoller und vernünftiger Umgang mit Alkohol zahlt sich aus.

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