Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Informationen zu den Briefwahlunterlagen


Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen?

Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen möchten, wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen möglichst schon frühzeitig zu beantragen. Sofern Sie wahlberechtigt sind und wider Erwarten kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem BürgerBüro, Rathaus, Stadtteil Blankenloch, Rathausstraße 3, bzw. soweit Sie in den Stadtteilen Friedrichstal, Spöck und Staffort wohnen, mit Ihrer Außenstelle des BürgerBüros in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 möglich sein wird.  Vorher liegen uns die Stimmzettel noch nicht vor.

Bitte kalkulieren Sie diese kurze Zeit auch bei der Rücksendung der Wahlbriefe entsprechend ein. Diese müssen bis Sonntag, den 23.02.2025, 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein.

Die Briefwahlunterlagen können Sie wie folgt beantragen:

persönlich

Die Briefwahlunterlagen können persönlich abgeholt werden. Unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens, welches Sie per Post bereits erhalten haben, wenden Sie sich bitte, soweit Sie im Stadtteil Blankenloch und Büchig wohnen, an das BürgerBüro, Rathausstraße 3, bzw. an die jewei­lige Außenstelle des BürgerBüros im Stadtteil Friedrichstal, Spöck und Staffort. Die Ausgabe der Unterlagen er­folgt während der üblichen Sprechzeiten. Auch in diesem Falle ist es wichtig, dass der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens befindliche Antrag vom Wahlberechtigten unter­schrieben ist.

Bei persönlicher Abholung besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht gleich vor Ort ausüben. Dies wird aufgrund der kurzen Fristen dringend empfohlen!

per Online-Wahlschein­an­trag

Eine kurze Beschreibung erläutert, wie der Antrag auszufüllen ist. Nach vollständiger Eingabe der Daten genauso, wie sie auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckt sind, also auch weitere Vornamen und / oder akademische Grade, erhalten Sie eine Bestätigung, dass der Antrag bearbeitet wurde. Der Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen werden dann an die angegebene Adresse zugesandt.

über den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbe­nach­rich­ti­gung

Diesen können Sie mit einem Mobilgerät (z.B. Handy, Smartphone oder Tablet) einscannen und landen dann direkt im für Sie vorausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Zur Beantragung müssen Sie dann nur noch Ihr Geburtsdatum (und ggf. eine abweichende Versandanschrift) angeben. Der Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen werden dann an die angegebene Adresse zugesandt.

schrift­lich

Briefwahlunterlagen erhalten Sie auch, wenn Sie den Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ausfüllen und dieses der Stadtverwaltung Stutensee zusenden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugestellt. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie bei Ihrer Anschrift auch Ihr Geburtsdatum vermerken. Eine fernmündliche Beantragung ist nicht zulässig. Bei Abwesenheit von Stutensee empfiehlt es sich, anzugeben, an welche Anschrift Ihnen die Unterlagen zugesandt werden sollen.

durch Unterstützung eines Dritten

Die Beantra­gung der Briefwahl kann auch durch eine ­be­voll­mäch­tigte Person erfolgen. Die oder der Be­voll­mäch­tigte muss eine schrift­li­che Vollmacht vorweisen. Auf die Vollmacht kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn es sich um Ehegatten oder Verwandte handelt. Eine Ausnahme hierzu gilt nur für Personen, die aufgrund einer körperlichen Behinderung keine schriftliche Vollmacht ausstellen können; hier genügt es, wenn die mündlich bevollmächtigte Hilfsperson Ihre Bevollmächtigung glaubhaft macht.

Die Briefwahlunterlagen beinhalten:

  • einen Wahlschein,
  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen weißen Stimmzettelumschlag und
  • den hellroten Wahlbriefumschlag.

Wer durch Briefwahl wählt:

  • kennzeichnet persönlich seinen Stimmzettel, indem er mit seiner Erststimme den Wahlbewerber ankreuzt bzw. seine Zweitstimme durch Ankreuzen der betreffenden Partei/Wählervereinigung vergibt.
  • legt den gekennzeichneten Stimmzettel in den amtlichen (weißen) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und klebt diesen Stimmzettelumschlag zu;
  • unterschreibt die auf der Vorderseite des Wahlscheines vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl, unter Angabe von Ort und Tag der Unterzeichnung;
  • steckt den verschlossenen amtlichen (weißen) Stimmzettelumschlag und den mit der unterschriebenen Versi­cherung an Eides statt versehenen Wahlschein einzeln in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag;
  • verschließt den Wahlbriefumschlag;
  • gibt diesen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig zur Post, dass er spätestens bis zum Wahltag am 23.02.2025, 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht. Selbstverständlich kann der Wahlbriefumschlag auch persönlich bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle oder den Außenstellen des BürgerBüros abgegeben wer­den.
    Soweit der Wahlbrief bei der Post aufgegeben wird, erfolgt die Beförderung portofrei. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z.B. Express Zustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden.
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Hinweise
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