Haben Sie einen Schaden entdeckt?

Bei öffentlichen Flächen und Einrichtungen kann es zu Sachbeschädigungen, Mängeln und Mißständen kommen. Eine schnelle Abhilfe sowie Schadensbeseitigung setzt voraus, dass wir über die Mängel informiert sind. Hier sind wir auf die Mithilfe und Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Mängel können Sie uns über den Schadensmelder mitteilen.

Bitte beachten Sie:

  • Datenschutz: Achten Sie darauf, dass weder hochgeladene Lichtbilder, Straßen-/Ortsangaben noch sonstige Angaben Rückschlüsse auf Sie oder dritte Personen zu lassen. Die Erfassung personenbezogener Daten (u.a. Namen, Anschriften von Personen, Telefon- und Handynummern, E-Mail-Adressen, Lichtbilder von Personen) in einer Mängelmeldung stellt ggf. einen Verstoß gegen die Datenschutzrechte Dritter dar.

  • Urheberrechte: Stellen Sie keine Bilder ein, bei welchen Sie sich nicht sicher sind, ob Sie diese benutzen dürfen. Sonst könnten Sie ggf. die Rechte Dritter verletzen.

  • Fairness: Bitte beachten Sie die Gefühle Mitmenschen. Sie dürfen insbesondere keine Inhalte veröffentlichen, die beleidigend, diskriminierend, rassistisch, religiöse Gefühle verletzend, extremistisch, diffamierend, sexuell belästigend, pornografisch oder anstößig sind. Vermeiden Sie doppeldeutige und ironische Aussagen, um Missverständnissen vorzubeugen.
  • Fakten: Bitte stellen Sie sicher, dass die zur Verfügung gestellten Informationen der Wahrheit entsprechen. Wenn es sich dabei um Ihre Meinung handelt, dann sollten Sie dies deutlich machen.

Das Team vom Schadensmelder achtet beim Eingang von Mängeln auf die Einhaltung unserer Regeln. Falls diese nicht erfüllt sind, kann der Mangel nicht im Schadensmelder veröffentlicht werden.

Welche Mängel kann ich über den Schadensmelder mitteilen?

Melden Sie über den Schadensmelder bitte nur Schäden und Mängel im öffentlichen Raum.

Beispiele:

  • Verschmutzungen auf öffentlichen Flächen (z.B. Müll auf Spielplätzen, Parks, Wegen)
  • Beschädigungen auf öffentlichen Flächen und an öffentlichen Einrichtungen (z.B. defekter Straßenbelag, Schäden auf Geh- und Radwegen, defekte / fehlende Beschilderungen, defekte Spielgeräte)

Allgemeine Anregungen, Änderungsvorschläge oder Kritik dürfen Sie uns gerne per Mail an rathaus(at)stutensee.de mitteilen.

Schäden und Mängel auf Privatgrundstücken und im privaten Bereich können über den Schadensmelder nicht bearbeitet werden. Bei solchen Anliegen (z.B. Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, Lärmbelästigung, illegaler Bau), wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtverwaltung bzw. an die zuständige Stelle.

Dieser Schadensmelder ist nicht dafür geeignet, akute und besonders kritische Schäden zu melden, da der Meldungseingang zeitverzögert bearbeitet wird. Melden Sie beispielsweise Brände, Wasserrohrbrüche usw. unmittelbar über die dafür vorgesehenen Notrufnummern.

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