Die Stadt Stutensee ist untere Baurechtsbehörde im Sinne der Landesbauordnung für Baden-Württemberg. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist sie für eine Vielzahl verschiedener Verfahren und Vorhaben zuständig. Dazu gehören neben den üblichen baurechtlichen Verfahren wie dem Baugenehmigungsverfahren und dem Kenntnisgabeverfahren auch denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen und vieles mehr. Nähere Informationen finden Sie in den weiteren Kategorien.
Weitere Informationen
Digitale Baurechtsbehörde
Folgende Leistungen werden in der Baurechtsbehörde angeboten:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen