Steuertermin 15. Februar 2024
Gewerbesteuer
Wir erlauben uns, auf den Vorauszahlungstermin der Gewerbesteuer am 15.02.2024 hinzuweisen. Die Höhe der Vierteljahresrate ist aus dem letzten Gewerbesteuerabrechnungs- bzw. -berichtigungsbescheid ersichtlich. Die Abbuchung erfolgt auf den 15.02.2024.
Grundsteuer
Die Grundsteuerrate für das 1. Quartal 2024 ist ebenfalls am 15.02.2024 fällig. Die Höhe der Rate ist aus dem Grundsteuerjahresbescheid bzw. dem letzten Grundsteueränderungsbescheid ersichtlich. Die Abbuchung erfolgt ebenfalls zum 15.02.2024. Bitte beachten Sie: Bei der Grundsteuer bleibt Steuerschuldner für das gesamte Kalenderjahr, wer am 01. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundstücks war, auch wenn während des Jahres ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
Bitte bezahlen Sie pünktlich!
Steuerpflichtige, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Vorauszahlungen pünktlich zum 15.02.2024 zu überweisen, da sonst weitere Kosten entstehen. Schon das Überziehen des Zahlungstermins um nur wenige Tage hat eine kostenpflichtige Mahnung und evtl. Säumniszuschläge zur Folge.
Teilnahme am Abbuchungsverfahren
Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am Abbuchungsverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Mahngebühren und Säumniszuschläge brauchen so gar nicht erst zu entstehen.
- Sie wenden sich telefonisch unter der Rufnummer 07244/969-174 oder 969-170 an Frau Bolz oder Herr Ruckenbrod.
- Sie laden hier SEPA-Lastschriftmandat (PDF) Stadtkasse Stutensee herunter. Bitte drucken Sie das Formular aus und senden dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original an die Stadtkasse, Rathausstraße 3, 76297 Stutensee.