





Stutensee verfügt über 5 Friedhöfe und ein umfangreiches Dienstleistungangebot für alle gängigen Bestattungs-angelegenheiten.
Häufig befinden sich die Angehörigen nach dem Tod eines Menschens in einer emotionalen Ausnahmesituation und sind eher darin überfordert, eine Bestattung, die viele einzelne Festlegungen erfordert, eigenständig zu planen bzw. zu organisieren. Die Stadtverwaltung unterstützt in diesen Bereichen professionell, zuverlässig und sensibel.
Standorte:
Zuständigkeit für Bestattungsangelegenheiten:
Auf Grundlage des Stutenseevertrages sind die Ortsverwaltung Friedrichstal , Spöck und Staffort für Bestattungsangelegenheiten zuständig. Für die Friedhöfe Blankenloch und Büchig, das Standesamt im Rathaus Stutensee!
Bestattungsformen:
Bestattungstermine:
Bestattungstermine werden zentral für alle Friedhöfe in Stutensee im Standesamt Stutensee vergeben.
Für Friedhofsangelegenheiten:
Uwe Stober
Telefon: 07244/ 969-241
E-Mail: Friedhofsangelegenheit
Für Bestattungsangelegenheiten:
a)Friedhof Blankenloch und Büchig:
Frau Balszuweit
Telefon:07244/ 969-280
E-Mail: Bestattung
b) Waldfriedhof Friedrichstal
BürgerBüro-Außenstelle Friedrichstal
Berliner Allee 42
76297 Stutensee
Telefon: 07249/952045
Fax:07249/952044
E-Mail:BürgerBüro-Außenstelle Friedrichstal
Frau Wagner, Frau Zocholl
b) Friedhof Spöck
BürgerBüro-Außenstelle Spöck
Spechaastraße 11
76297 Stutensee
Telefon: 07249/9454-0
Fax:07249/9454-30
E-Mail:BürgerBüro-Außenstelle Spöck
Frau Nagel, Frau Breiller-Popoescu
c) Friedhof Staffort
BürgerBüro-Außenstelle Staffort
Lutherstraße 3
76297 Stutensee
Telefon: 07249/952023
Fax:07249/952025
E-Mail:BürgerBüro-Außenstelle Staffort
Frau Köhler, Frau Dushaku
Bei der Grabpflege auch die Standhaftigkeit des Grabsteins überprüfen
Entsprechend der Jahreszeit werden jetzt auf den Friedhöfen in ganz Stutensee die Gräber wieder neu bepflanzt und gerichtet. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob erkennbare oder versteckte Mängel die Standfestigkeit des Grabsteins beeinträchtigen können.
Sollte dies der Fall sein, so müssen die für die Wiederherstellung der Standfestigkeit notwendigen Arbeiten umgehend erledigt werden.Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage, wo erfahrungsgemäß viele Personen die Friedhöfe besuchen, könnten nicht mehr standsichere Grabsteine Unfallsituationen heraufbeschwören.
Diesen Hinweis bitten wir zu beachten, da den jeweiligen Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten der Gräber die Haftung für eventuelle Schadensfälle obliegt.Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Verständnis.
Grabräumung nach 20 Jahren Ruhezeit
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Ruhezeiten bei Urnen- und Sargbestattungen 20 Jahre beträgt. Danach muss laut Friedhofsatzung das Urnen- bzw. Erdreihengrab abgeräumt werden. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Standhaftigkeit Ihres Grabsteines bitten wir, dies zu beachten und gegebenfalls das Grab abzuräumen bzw. durch einen Grabmalhersteller Ihrer Wahl abräumen zu lassen. Bitte teilen Sie uns die Grabräumung telefonisch mit.Bei Rückfragen bezüglich der Friedhöfe Blankenloch und Büchig wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt im Rathaus Stutensee in Blankenloch. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07244/969-280 oder -281. Bei den Friedhöfen in Friedrichstal, Spöck und Staffort wenden Sie sich bittean die jeweilige Ortsverwaltung.