BürgerBüro

In jedem Stadtteil gibt es eine direkte Anlaufstelle für Ihre Behördengänge.

In der Großen Kreisstadt Stutensee ist das Leistungsspektrum im BürgerBüro und in seinen Außenstellen deutlich umfangreicher als bei kleineren Kommunen.

Achtung: Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung  hier!  

Die Bezahlung der Bürgerservices mittels EC-Karte ist erwünscht. Bargeldzahlungen werden ebenfalls akzeptiert.

Hinweis für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Anmeldungen sind ausschließlich im BürgerBüro im Rathaus im Stadtteil Blankenloch möglich. In den BürgerBüros Friedrichstal, Spöck und Staffort ist die für die Anmeldung erforderliche Technik nicht verfügbar. Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Note for foreign residents

Registrations are only possible in the BürgerBüro in the town hall in the district of Blankenloch. The technology required for registration is not available in the BürgerBüro Friedrichtstal, Spöck and Staffort. Consultation only by prior appointment. Appointments can be arranged here.

Folgende Leistungen werden im BürgerBüro angeboten:

Bitte um Beachtung:
Bearbeitung von Anliegen nur für Stutenseer Einwohnerschaft nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Im Zuge der Corona-Lockerungen freut sich das Rathaus Stutensee mit BürgerBüro und Außenstellen über den zunehmenden Publikumsverkehr. Gleichwohl die „3G-Regelung“ entfallen ist, ist die vorherige Terminvereinbarung nach wie vor Voraussetzung für die persönliche Vorsprache.

Im Bemühen um eine bürger- und bedarfsgerechte Serviceorientierung stoßen derzeit allerdings die Teams in den Stutenseer BürgerBüros in allen Stadtteilen an ihre Grenzen. Zeitliche Verzögerungen in der Bearbeitung von Anliegen und vor allem extrem lange Wartezeiten bei der Terminvereinbarung für Stutenseer Bürgerinnen und Bürger resultieren aktuell auch aus einer zunehmenden Zahl von  Online-Terminvereinbarungen für externe Anliegen, bei denen die Zuständigkeiten der Stutenseer Behörden falsch eingeordnet werden.

Die Stadtverwaltung möchte deshalb freundlich darauf hinweisen, dass im BürgerBüro und seinen Außenstellen keine Behördenanliegen von Nicht-Stutenseer Bürgerinnen und Bürgern erledigt und bearbeitet werden können. Die Mitarbeitenden haben hierfür keine rechtliche Befugnis und Ausstattung.

Das Rathaus mit BürgerBüro kann Dienstleistungen ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger erbringen, die in Stutensee wohnhaft und gemeldet sind. Terminvereinbarungen von Personen, die nicht in Stutensee wohnhaft sind, blockieren damit Terminfenster, wodurch es den berechtigten Personen erschwert wird, zeitnah einen Termin zu vereinbaren.

Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und dankt für Ihr Verständnis.

Umsetzung der Datenschutzverordnung

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichte Personen (PDF)

Kontakt

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