





Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderte Energieberatung für Wohngebäude unterstützt Immobilienbesitzer durch Vorschläge bei der Entscheidung, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes sinnvoll verbessern können.
Förderfähig ist eine Energieberatung für Wohngebäude, die der Beratungsempfängerin/dem Beratungsempfänger Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzeigt. Hierzu hat die Energieberaterin/der Energieberater einen Energieberatungsbericht (z.B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) zu erstellen.
Form der Zuwendung:
Höhe der Zuwendung:
Bei Erläuterung des Energieberatungsberichts für eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder Sitzung des Beirats zusätzlich: 100% des hierfür verlangten Honorars, maximal aber 500 Euro.
Das gesamte Förderverfahren wird elektronisch geführt.
Antragstellung
Der Energieberater stellt beim BAFA einen Zuschussantrag über das zur Verfügung gestellte Online-Portal. Anträge sind dabei stets vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Leistungsvertrags. Mit den Berechnungen für den Energieberatungsbericht darf erst nach Antragstellung begonnen werden.
Bewilligung, Verwendungsnachweis und Auszahlung
Der Zuwendungsbescheid (Bewilligung) wird dem Energieberater über das Online-Portal zugestellt.
Die Energieberatung muss innerhalb von neun Monaten (Bewilligungszeitraum) nach Zugang des Zuwendungsbescheides vollständig abgeschlossen werden. Dazu gehören die folgenden Schritte:
Der Bewilligungszeitraum wie auch die Vorlagefrist können in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag hin verlängert werden.
Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
keine
keine
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Energieberatung Wohngebäude