





Die personenbezogene Fahrerkarte ist von Fahrern bei Beförderungen mit Fahrzeugen, die ein digitales Kontrollgerät eingebaut haben, grundsätzlich zu verwenden. Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Bis auf wenige Ausnahmen sind betroffen:
Eine Übersicht über die Voraussetzungen erhalten Sie hier.
Sie müssen das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das Formular des TÜV Süd Service-Center beziehungsweise der DEKRA Automobil steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie hier.
Eine Übersicht über die Kosten erhalten Sie hier.