





Wer bekommt den Karlsruher Pass 65 Plus?
Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Stutensee ab 65 Jahren mit einem aktuellen Bescheid über ALG II (SBG II), Sozialhilfe SGB XII), Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld beziehen oder über ein geringes Einkommen bzw. eine geringe Rente verfügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Antragsformular, einem Foto in Passbildgröße sowie einem Nachweis über die Berechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung kann der Pass beantragt werden. Nachweise sind z. B. ein gültiger Bescheid über ALG II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), ein Nachweis über den Bezug von Wohngeld oder aktuelle Unterlagen zu Einkommen und Ausgaben (Einkommensnachweise und anrechenbare Ausgaben mit entsprechendem Nachweis).
Was leistet der Karlsruher Pass 65 Plus?
Grundsätzlich können Passinhaber gleichermaßen die Karlsruher Angebote wie auch die Stutenseer Angebote sowie auch die Angebote anderer beteiligter Kommunen nutzen. Informationen im Detail erhalten Sie hier
Wie erhält man den Karlsruher Pass 65 Plus?
Interessenten beantragen den Pass während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Stutensee im Zimmer 037 (EG) bei Frau Simone Gindner. Die Kontaktdaten finden Sie im Seitenbereich.