





Weil der Bewilligungszeitraum am Ersten eines jeden Monats beginnt, haben Sie mit einem (formlosen) Antrag die Frist gewahrt.
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag geleistet. Beim Vorliegen auch der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.
Das Wohngeld gibt es in der Form des Mietzuschusses und in der Form des Lastenzuschusses. Den Mietzuschuss können Mieter oder Untermieter beantragen.
Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes sind antragsberechtigt.
Lastenzuschuss für eigengenutzten Wohnraum können Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts beantragen.
Der Wohngeldantrag ist mit den erforderlichen Nachweisen (siehe Formulare & Anträge) bei der Wohngeldstelle im Zimmer 024 im EG im Rathaus Stutensee einzureichen.
Alle wichtigen Formulare finden Sie unter der Rubrik Formulare&Anträge
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