





Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen. Es wird unterschieden zwischen Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien) und Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke).
Als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient der Einheitswert des Grundstücks, des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder der Stückländereien. Das persönliche Vermögen des Grundstückeigentümers spielt dabei keine Rolle.
Voraussetzungen:
Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück.
Als Grundbesitz zählen:
Das zuständige Finanzamt muss zuerst den Einheitswert des betreffenden Grundstücks bestimmen. Der ermittelte Einheitswert wird danach mit den im Grundsteuergesetz festgeschriebenen Steuermesszahlen multipliziert.
Diese betragen:
Der sich so ergebende Grundsteuermessbetrag wird im letzten Schritt von der jeweiligen Gemeinde mit einem sogenannten Hebesatz multipliziert. Die Hebesätze kann die Gemeinde selbst festlegen und in der Gemeindesatzung verankern. Die so errechneten Größen Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Grundsteuer werden jeweils mit einem eigenen Bescheid bekannt gegeben.
Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:
Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.
Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien):300 v.H
Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke):360 v.H.
Volksbank Stutensee-Weingarten eG
BLZ 660 617 24 Konto 88003454
IBAN: DE12 6606 1724 0088 0034 54; BIC: GENODE61WGA
Sparkasse Karlsruhe
BLZ 660 501 01 Konto 13020201
IBAN: DE37 6605 0101 0013 0202 01 BIC: KARSDE66