





Für die Trinkwasserversorgung ist der Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“ zuständig. Der Zweckverband hat die Aufgabe, alle Stadtteile der Stadt Stutensee sowie den Stadtteil Büchenau der Stadt Bruchsal mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen.
Die Abrechnung der Wasserlieferungen erfolgt direkt mit dem Endverbraucher. Im Wesentlichen finanziert sich der Zweckverband somit durch die Erhebung der Wassergebühren sowie durch Anschlussbeiträge und Kostenersätze.
Wenn Sie ein neues Haus bauen, muss dieses an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen werden. Sie müssen einen Wasseranschluss beim Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“ beantragen (Antrag hier: Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung). Um einen bereits vorhandenen Anschluss zu nutzen, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner des Zweckverbands „Wasserversorgung Mittelhardt“.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Sie müssen auch Abwassergebühren bezahlen. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht meist der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Wassergebühr
Verbrauchsgebühr § 42 WVS: 1,18 Euro pro m³ zzgl. MwSt.
Grundgebühr § 41 WVS: 2,30 Euro pro Monat zzgl. MwSt. (Regelzähler: Qmax bis 5 m³/h)
(2022: Verbrauchsgebühr: 0,91 Euro pro m³ zzgl. MwSt. / Grundgebühr: 1,90 Euro pro Monat zzgl. MwSt.)
Abwassergebühr (im Auftrag des Eigenbetriebs "Abwasserbeseitigung Stutensee")
Schmutzwassergebühr: 1,87 Euro pro Kubikmeter
(2021: 1,75 Euro pro Kubikmeter)
Niederschlagswassergebühr: 0,35 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche
(2021: 0,36 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche)
Grundgebühr: 3, 64 Euro pro Monat (Regelzähler: Qmax bis 5 m³/h)
(2021: 3,33 Euro pro Monat (Regelzähler: Qmax bis 5 m³/h))
Technischer Mitarbeiter
Andre Mittnacht
Telefon:07244/969-238
tiefbau@stutensee.de
Wassermeister & Rohrnetzmeister
Telefon:0171/6902950