





Nachdem - wie bereits im Vorfeld angekündigt - das Verfahren zur Ausweisung von Tempo 30 auf klassifizierten Straßen in den Stadtteilen Spöck und Staffort abgeschlossen worden ist, wurde nun die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung und Beschilderung durch das Landratsamt Karlsruhe umgesetzt.
Somit gilt nun auf der gesamten Adler- sowie der Kirchstraße in Spöck ganztägig die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Im Stadtteil Staffort gilt die neue Geschwindigkeitsbegrenzung ganztägig für die gekennzeichneten Bereiche der Carl-Peter-Straße, der Büchenauer Straße sowie neuerdings auch auf der Weingartener Straße. Hintergrund für die Maßnahmen ist die Umsetzung des erforderlichen Lärmschutzes. Vorangegangen waren dazu seitens der Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger durchgeführte Lärmberechnungen, die teilweise auch sogar tagsüber eine Überschreitung der Grenzwerte ergaben. Die betroffenen Bereiche mussten dabei objektgenau beschildert werden.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und um Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung, die auch regelmäßig im Rahmen der städtischen Verkehrsüberwachung kontrolliert wird.