





Das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenrecht kümmert sich um alle Angelegenheiten in Bezug auf die Gewerbeordnung (GewO) und das Gaststättengesetz. Neben den erlaubnisfreien Betätigungen gibt es erlaubnispflichtige, voraussetzungs-bedürftige als auch überwachungsbedürftige Tätigkeiten.