Natur in Stutensee
Als Auswirkung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg trat im August 2020 eine Änderung des NatSchG Baden-Württembergs in Kraft. Mit der Gesetzesänderung werden Kommunen dazu verpflichtet, Biotopverbundpläne zu erstellen (§ 22 NatSchG, siehe Anlage 1).
Die Biotopverbundpläne sollen flurstücksgenaue Maßnahmenpläne zur Schaffung eines Netzes räumlich und funktional verbundener Biotope liefern. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und soll 2023 mindestens 10 % des Offenlandes umfassen (Offenland = Nicht-Siedlung + Nicht-Wald), 2027 mindestens 13 % und 2030 mindestens 15 %. Darüber hinaus sollen die kommunalen Biotopverbundpläne künftig als Grundlage für die Erstellung oder Fortschreibung von Landschaftsplänen dienen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.06.2022 der Erstellung eines „Biotopverbundes Offenland“ auf Stutenseer Gemarkung zugestimmt.
In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 13.03.2023 hat der Ausschuss der Vergabe der Planungsleistungen an das Büro Breunig, Institut für Botanik und Landschaftspflege in Karlsruhe, zugestimmt.
Die Erstellung eines „Biotopverbundkonzepts Offenland“ wird im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert. Der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Im Rahmen der Biotopverbundplanung werden drei Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt:
- 10.04.2024: Vorstellung des gesamten Prozesses
- 12.04.2024: Geländeexkursion beim Schloss Stutensee
- Frühjahr 2025: Vorstellung der geplanten Maßnahmen
Präsentationen aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung am 10.04.2024:
- Präsentation des LandschaftsErhaltungsVerbandes Landkreis Karlsruhe e.V. (PDF)
- Präsentation des Instituts für Botanik und Landschaftskunde Karlsruhe (PDF)
Geländeexkursion am 12.04.2024
Der Gemeinderat hat am 24. Januar 2022 den Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beschlossen. Stutensee ist eine von 323 Kommunen, die dem Verein beigetreten ist. Das Bündnis stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld des Menschen und rückt den Schutz von Biodiversität in den Kommunen in den Blickpunkt. Alle Mitglieder unterzeichnen die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“. Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen und Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt in den Bereichen Grün -und Freiflächen im Siedlungsbereich, Arten und Biotopschutz, Nachhaltige Nutzung sowie Bewusstseinsbildung und Kooperation zu realisieren.
Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ hat es sich zum Ziel gesetzt, den interkommunalen Austausch zu stärken, die inhaltliche Arbeit in den Kommunen zu unterstützen und kommunale Interessen und Bedürfnisse in politische Prozesse hinein zu vermitteln.
Schutzgebiete in Stutensee
Seit dem 01.01.2015 ist die Stadt Stutensee im Zuge der Verwaltungsreform Baden-Württemberg für die Naturdenkmale nach § 24 NSchG zuständig, d.h. auch für den Vollzug der jeweiligen Rechtsverordnung. Darunter fallen z.B. auch Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Naturdenkmale, um den einzelnen Schutzzweck aufrechterhalten zu können. Naturdenkmale werden in flächenhafte Naturdenkmale und Einzel-Naturdenkmale unterteilt.
Liste Naturdenkmale Gemarkung Stutensee
Flächenhafte Naturdenkmale
- Bunkerruine auf dem Sohlweg
- Feldholzinsel beim Egelsee
- Feldholzinsel im Steinsohl
Einzelnatur-Denkmale
- Friedenslinde, Friedrichstal
- Großherzog-Friedrich-Jubiläums-Eiche, Friedrichstal
- Zwei Linden bei der Kirche, Staffort
- Eiche beim Baggersee Staffort
- Harfenbuche im Hardtwald
- Vier Hainbuchen, fünf Rotbuchen, zwei Eichen bei Hardtwalddünen
- 44 Eichen beim Schloss Stutensee
Auf der Homepage der LUBW finden Sie die Stutenseer Naturdenkmale grafisch dargestellt.
Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."
Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien. Diese Stelle ist auch verantwortlich für eine fachgerechte Pflege dieser Gebiete. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
Ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf Gemarkung Stutensee:
- Naturschutzgebiet Wilhelmsäcker (Größe: 272.709 m²)
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung."
Die Ausweisung dieser Gebiete erfolgt im Rahmen einer Verordnung durch die „Untere Naturschutzbehörde“. Diese ist auch zuständig für die Überwachung der Schutzgebietsverordnung und muss entsprechende Verstöße ahnden.
Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete auf Gemarkung Stutensee:
- Landschaftsschutzgebiet Wilhelmsäcker (Fläche: 256.158 m²)
- Landschaftsschutzgebiet Heglachaue (Fläche: 1.150.104 m²)
- Landschaftsschutzgebiet Blankenlocher Wiesen (Fläche: 1.276.955 m²)
Natura 2000 steht für ein europäisches Netz aus zusammenhängenden Schutzgebieten, welches zum Schutz der einheimischen Natur in Europa aufgebaut werden soll.
Welche Gebiete für dieses Netz geeignet sind, bestimmen zwei gesetzliche Richtlinien:
- die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und
- die Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG).
In diesen Richtlinien werden Arten und Lebensraumtypen genannt, welche besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll.
Die Bundesländer stellen Listen von Schutzgebieten - die FFH-Gebiete - zusammen. Die Flächen sollen primär unter dem Kriterium des Arten- und Habitats Schutzes zusammengestellt werden und umfassen auch schon bestehende Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
FFH-Gebiete sind also Gebiete, die für das Schutzgebietssystem "Natura 2000" ausgewählt wurden.
Förderprogramme und Wettbewerbe
Naturgartenwettbewerb: Hauptpreis geht an Herrn Batsch aus Stutensee-Friedrichstal
Stadt Stutensee zeichnet attraktivste Naturgärten aus
Die Preise des Naturgartenwettbewerbs „Hier brummt’s“ der Stadt Stutensee sind vergeben. Die Jury hat unter den 23 gemeldeten Gärten die herausragendsten ausgewählt. Am Donnerstag, 21.09., hat Frau Erste Bürgermeisterin Schönhaar gemeinsam mit Herr Scholer und der 1. Vorsitzenden der BUND Ortsgruppe, Stutensee, Frau Terlinden-Steinig, die Urkunden und Preise überreicht.
Platz 1: Lebensraumvielfalt im Siedlungsbereich, Herr Rainer Batsch
Dieser Garten bietet der Natur mit 750m² inmitten des Siedlungsbereiches viel Platz. Er besitzt zwei naturnah angelegte Teiche mit einer großen Vielfalt an heimischen Pflanzen und beheimatet verschiedene Biotope für Vögel, Amphibien, Insekten und Fledermäuse. Dieser Garten erreicht aufgrund seiner großen Vielfalt in nahezu allen 15 Bewertungskriterien hohe Punktzahlen und ist somit Sieger des Wettbewerbs.
Platz 2: Oase für Mensch und Tier, Frau Bettina Jung-Rößler
Der Garten mit einer Flächengröße von 700m² zeichnet sich aus durch einen über 50 Jahre alten Kirschbaum. Daneben gibt es eine große Vielfalt an heimischen Bäumen und Sträuchern. Ansonsten gibt es Bereiche mit Wiese, Kräutern und abwechslungsreichen Hochbeeten. Ein Gartenteich lädt zum Verweilen in diesem vielfältig naturnah gestalteten Garten ein.
Platz 3: Wildbienenparadies, Herr Bernhard Rapp
Auf 900m² gibt es in diesem Garten ein wahres Wildbienenparadies. Vielfältige, zum Teil auch Raritäten, an vielen verschiedenen Wildpflanzen zeichnen diesen Garten aus. Selbst der Rasen darf sich als Wiese entwickelt, dort wächst z.B. Salbei. Daneben gibt es auch zahlreiche Nisthilfen für Wildbienen und einen Gartenteich runden den naturnahen Garten ab.
Platz 4: Naturgarten rund ums Haus, Renate und Willi Lehmann
Der Naturgarten erstreckt sich vom Vorgarten entlang des Hauses bis in den hinteren Bereich. Immer wieder sind zahlreiche Nisthilfen für Wildbienen und Vögel angebracht. Der Garten zeichnet sich aus durch eine vielfältige Auswahl an Wildpflanzen. Auch ein Gartenteich ist vorhanden. An den Naturgarten angrenzend schließt sich noch ein größerer Nutzgarten mit verschiedenem Gemüsesorten an.
Sonderpreise
„Kleiner Naturgarten bis 60m²“, Frau Gabriele Lehnert
Kleiner Naturgarten mit hohen Schattenanteil bietet vielseitige Lebensräume für Vögel, Wildbienen und Insekten.
„Naturnaher Vorgarten“, Frau Beate Bernhard
Vorgarten mit mehrjähriger Wildblumenwiese und Insektenhotel
Neugestalteter bzw. umgestalteter Naturgarten (nicht älter als 3 Jahre), Herr Günther Gotzel
Ein bisher als Schottergarten mit einzelnen exotischen Pflanzen bestehender Garten wurde in diesem Frühjahr sowohl im Vorgarten als auch im hinteren Bereich um das Haus mit Wildstauden und heimischen Sträuchern in einen naturnahen Garten umgestaltet. Außerdem wurden zahlreiche Nisthilfen für Vögel und Wildbienen angebracht bzw. geschaffen.
„Ich bedanke mich herzlich bei allen, die an unserem Wettbewerb teilgenommen haben“, sagte erste Bürgermeisterin Tamara Schönhaar „Unsere Jury hat wunderbare Gärten gesehen und sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Jeder einzelne Naturgarten ist ein Gewinn für die Artenvielfalt und für uns Menschen. Die zahlreichen Naturgärten machen die Stadt Stutensee attraktiv und lebenswert. Dafür sage ich allen Gewinnerinnen und Gewinnern, allen Teilnehmenden und auch allen anderen Menschen mit Naturgarten ganz herzlich Danke!“
„Hier brummt’s“ ist ein Projekt des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg in Kooperation mit dem NABU Baden-Württemberg. Es wird unterstützt von der Stiftung Naturschutzfonds und gefördert aus zweckgebundenen Erträgen der Glücksspirale.
Die Fotos einzelner Gärten finden Sie am Ende dieser Seite.
Lesen Sie auch die Broschüre „Der kleine Ratgeber für großartige Naturgärten“.
Die Stadt Stutensee wurde 2018 mit dem Kreisumweltschutzpreis bezüglich der „Naturnahen Grünflächengestaltung im Siedlungsbereich“ ausgezeichnet.
Die Stadt Stutensee wurde 2019 für ihr Engagement bezüglich des Wildbienen- und Insektenschutzes im Rahmen des Landeswettbewerbs „Blühende Verkehrsinseln“ mit der „Goldenen Wildbiene“ prämiert. Vor diesem Hintergrund wurden zuletzt mehrere Bestandsrasenflächen an den Stadtteileinfahrten und mehrere geschotterterte Verkehrskreisel in Stutensee insektenfreundlich umgestaltet:
Das Stutenseer Konzept überzeugte die Fachjury, die sich aus Vertretern des Verkehrsministeriums, des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg, des BUND und des NABU Baden-Württemberg sowie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen zusammensetzte. Honoriert wurden dabei insbesondere die fachliche Expertise des zugrundeliegenden Insektenschutzkonzeptes sowie die verwendeten Saatgutmischungen und Staudenmischpflanzungen. Stutensee sei, so die Fachjuroren, mit der landesweiten Auszeichnung ein Leuchtturmbeispiel für aktiven Insektenschutz in ganz Baden-Württemberg. Wildbienen, Schmetterlinge und Co. finden in den angelegten gebietsheimischen Pflanzen wichtigen Nektar und einen Nistplatz.
Gemarkung Blankenloch
Die Stadt Stutensee hat sich Mitte 2020 um eine Förderung des Landes Baden-Württemberg für die Pflege von stadteigenen Streuobstwiesen auf der Gemarkung Blankenloch beworben. Mitte Januar 2021 kam der Förderbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Das Förderprogramm hat einen Umfang von 112 Stück, teilweise sehr alten Hochstamm Obstbäumen. Insgesamt läuft das Förderprogramm über 5 Jahre. Innerhalb dieser 5 Jahre muss jeder Bäume 2-mal fachgerecht geschnitten werden.
Gemarkung Spöck
Am 09.09.2021 fand auf Einladung der Stabsstelle Umwelt ein Vor-Ort-Termin auf der Streuobstwiese in Spöck statt. Eingeladen waren Ortsvorsteherin Frau Karin Vogel, Herr Hans Martin Flinspach, 1. Vorsitzender der Streuobstinitiative im Landkreis, sowie der Verein der Vogelfreunde und der Obst- und Gartenbauverein Spöck. Ziel des Treffens war die Wiederaufnahme einer intensiven Streuobstwiesenpflege unter Berücksichtigung des Artenschutzes. Die Vogelfreunde Spöck betreuen schon seit Jahren das Steinkauz-Projekt auf der Streuobstwiese. Dabei übernehmen Sie das Aufhängen neuer und die Säuberung bestehender Nistkästen. An dieser Stelle herzlichen Dank für diesen engagierten ehrenamtlichen Einsatz zur Steigerung der Artenvielfalt vor Ort.
Herr Flinspach stellte ein Förderprogramm der Streuobstinitiative zur Sicherung des langfristigen Bestandes einer Streuobstwiese vor. Im Nachgang des Treffens wurde ein entsprechendes Konzept zur Aufwertung und Wiederherstellung der Spöcker Streuobstwiese durch die Stabsstelle Umwelt für die nächsten drei Jahre ausgearbeitet.
Dieses beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Bäume die überwiegend aus Totholz bestehen, sollen weitestgehend erhalten bleiben, auch um den Lebensraum für Insekten, Höhlenbrüter und den Steinkauz zu sichern. Stark überhängende Äste sollen an Bäumen mit hohem Totholz Anteil eingekürzt werden, um die Standfestigkeit der Bäume längerfristig zu gewährleisten. Abgestorbene Jungbäume sollen ganz entfernt werden. Die Baumscheiben sollen von Wildwuchs und Brombeeren befreit und alte Pfähle und Verbiss Schutz entfernt werden.
- Die eingegangenen Jungbäume sollen nachgepflanzt werden. Ebenso werden Ersatzpflanzungen nahe den Totholzbäumen vorgenommen. Hierbei werden verschiedene Sorten bestehend aus Apfel-, Zwetschgen- und Kirschenbäumen nachgepflanzt um eine abwechslungsreiche Streuobstwiese zu erhalten.
- Die Wiese soll zur Steigerung der Artenvielfalt zweimal im Jahr gemäht werden. Erster Schnitt im Mai, zweiter Schnitt Mitte bis Ende August.
Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes werden zum Teil durch eine Förderung der Streuobstinitiative abgedeckt. Teile des Pflegekonzeptes wurden mittlerweile bereits umgesetzt. Die restlichen Maßnahmen folgen dann bis Ende 2024.
Das Forschungsvorhaben „Streuobst im Klimawandel“(STIK) ist ein Kooperationsprojekt der Universitäten Hohenheim und Tübingen sowie des AT-Verbandes. Es befasst sich u.a. mit dem Verhalten und der Reaktion von unterschiedlichen Obstsorten auf die sich z.T. massiv ändernden Standortbedingungen durch die Folgen des Klimawandels. Auf einer Abfolge von Landschaftsräumen von der Rheinaue über die Hardt bis zum Kraichgau, hier im Landkreis Karlsruhe, setzt sich der Untersuchungsraum nach Oberschwaben und zum Bodensee fort. Konkret wurde der Bereich Alt-Dettenheim, Spöck und Bretten Bauerbach für die Erfassung im Landkreis Karlsruhe ausgewählt. Das Forschungsvorhaben ist zunächst auf drei Jahre festgesetzt.
Am 20.06.2022 fand hierzu, auf Einladung von der Streuobstinitiative des Landkreises Karlsruhe und dem Projektleiter Prof. Dr. Klaus Schmieder, eine Auftaktveranstaltung für die Region statt.
Hierbei gab es einen regen fachlichen Austausch, an dem auch Mitarbeiter der Stabsstelle Klima, Umwelt und Mobilität sowie Vertreter der Obst -und Gartenbauvereine aus Spöck und Staffort teilnahmen.
„StadtGrün naturnah“ ist ein Zertifikat, das kommunales Engagement für naturnahes StadtGrün auf innerstädtischen Grünflächen auszeichnet. Zertifizierer ist der Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“. Gefördert wird dieser Prozess im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz.
Das Labeling-Verfahren ist als mehrstufiger Prozess über zwölf Monate konzipiert. Neben der Stadtverwaltung wurden im Rahmen einer lokalen Arbeitsgruppe (LAG) örtliche Naturschutzverbände, wie der BUND und der NABU beteiligt.
Die Stadt Stutensee hat sich 2019 um die Teilnahme am Labeling-Verfahren "StadtGrün naturnah" beworben und wurde als eine von bundesweit 15 Kommunen am 1. Oktober 2019 vom Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“, für die Teilnahme am Labeling-Verfahren 2020 ausgewählt.
Nach Abschluss des 12-monatigen Prozesses wurde vom Gemeinderat eine erforderliche Grünflächenstrategie als verbindliche Handlungsleitlinie am 15. März 2021 verabschiedet. Die Grünflächenstrategie fasst die Ergebnisse der Bestandserfassung zusammen und stellt die zukünftige Unterhaltung der innerstädtischen Grünflächen dar. Am 16. September 2021 wurde der Stadt Stutensee im Rahmen eines Fachkongresses in Düsseldorf die Zertifizierung mitgeteilt und für das Erreichen der Label Stufe in Bronze ausgezeichnet. Das Label der Stadt Stutensee ist von 2021 bis 2024 gültig. Danach gibt es die Möglichkeit, das Label durch eine Rezertifizierung auf weitere drei Jahre zu erneuern. Die Stadt Stutensee strebt eine Rezertifizierung mit Erhalt einer höheren Label Stufe an.
Ziel des Förderprogrammes ist die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft in Baden-Württemberg. Die geförderten Maßnahmen dienen insbesondere:
- der Gestaltung der vielfältigen Kultur- und Erholungslandschaft,
- der Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlage und
- dem Schutz der biologischen Vielfalt.
Zuwendungen können ausschließlich Gemeinden oder Gemeindeverbänden gewährt werden, die sich auf freiwilliger Basis zur Umsetzung von Blühflächen und Biodiversitätspfaden auf eigenen Flächen verpflichten.
Die Stadt Stutensee erhält im Rahmen dieses Programmes Fördermittel für eine extensive Bewirtschaftung von artenreichem Grünland im Gewann "Krautgärten" auf der Gemarkung Blankenloch. Die Flächengröße beträgt circa 1,5 ha.
In seiner Sitzung am 24.07.2023 beschloss der Gemeinderat der Stadt Stutensee das Inkrafttreten des kommunalen Förderprogramms „Biodiversität und Artenvielfalt“ zum 01.08.2023 sowie das Inkrafttreten des Förderbausteines "BlühFlur" für den Zeitraum von 2024 bis 2027.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Regelmäßige Veranstaltungen
Die Veranstaltung „Tag der offenen Gärten und Höfe“ findet in der Regel alle 2 Jahre an einem Wochenende im Frühsommer statt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, dass Garten- und Hofbesitzer ihre Gärten und Höfe für Gleichgesinnte und Interessierte zur Besichtigung öffnen. In diesem Rahmen bietet sich die Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen, sich über die großen und kleinen „Gartengeheimnisse“ auszutauschen. Es ist für Besucherinnen und Besucher immer wieder erstaunlich und verblüffend, welche Fülle an Ideenreichtum, Fachwissen und Kreativität sich hinter ansonsten verschlossenen Toren und Türen verbirgt.
Dabei gibt es immer eine große Vielzahl an unterschiedlichen Gärten zu bestaunen. Egal ob es sich um einen Zier-, Gemüse-, Obst-, Themen- oder Naturgarten handelt, jeder Garten zeugt von der Intention seiner Bewirtschafter und ist es „wert“, präsentiert zu werden.
Seit dem Jahr 2018 nehmen auch landwirtschaftliche Betriebe aus Stutensee an der Veranstaltung teil, um sich und ihre regionalen Erzeugnisse der Bevölkerung vorzustellen.
Daneben gibt es weitere Aktionen rund um das Thema Natur- und Umwelt an diesem Wochenende.
Der letzte "Tag der offenen Gärten und Höfe" fand am 19. Juni 2022 statt. Die Bildergalerie dazu finden Sie im unteren Bereich dieser Internetseite.
Bei der alljährlich stattfindenden Stadtputzete engagieren sich zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger, um in einer gemeinsamen Aktion ihre Stadt von Abfällen und Unrat zu säubern. Man staunt immer wieder, wie viele Säcke Müll da zusammenkommen. Gedankenlos weggeworfene Abfälle verschandeln nicht nur die Landschaft, sie beeinträchtigen in freier Flur lebende Tiere, stellen manchmal auch Gefahren dar und müssen letztlich auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden.
Jedes Jahr sind alle Vereine, Schulen, Kindergärten, Vereinigungen und Organisationen in Stutensee zur Teilnahme eingeladen. Aber auch Hausgemeinschaften, „Nachbarschaftsverbände“, Familien und Einzelpersonen sind herzlich willkommen. Für Blankenloch und Büchig wird die Putzete von der Stadtverwaltung, für die anderen Stadtteile von den Ortsverwaltungen organisiert.
Volle Säcke können am Aktionstag beim Bauhof in Blankenloch oder an den dafür vorgesehenen Stellen in den Stadtteilen abgegeben werden. Nach der Aktion gibt es als „Lohn der Arbeit“ ein kleines Vesper. Es lohnt sich durchaus, unsere schöne Stutenseer Natur von Müll und Unrat zu befreien.
Der Runde Tisch „Landwirtschaft -und Naturschutz“ ist ein von der Stadtverwaltung initiierter Arbeitskreis, der 1-mal pro Jahr zusammenkommt und sich mit aktuellen Themen des Naturschutzes im Außenbereich auseinandersetzt. Neben den entsprechenden Teilnehmern aus der Verwaltung werden die örtlichen Landwirte und Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes wie die Agende Gruppe, die BUND Ortsgruppe und Vertreter des NABU aus Stutensee, sowie die Jagdpächter eingeladen. Das Ende 2020 vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Projekt BlühFlur zur Stärkung der Artenvielfalt in der Feldflur wurde von den Teilnehmern des „Runden Tisches“ maßgeblich mit unterstützt.
Sonstiges
Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Anlage von naturnahen Gärten.
Wildbienen brauchen heimische Wildpflanzen und abwechslungsreiche Landschaften, um zu überleben. Die Stadt Stutensee hilft diesen Insekten mit naturnahen Blühflächen. Mit folgenden Tipps und etwas Glück summt und brummt es auch bald in Ihrem Garten.
- Heimische Pflanzen verwenden
In Baden-Württemberg leben rund 460 Wildbienen-Arten, die sich über viele Jahrtausende auf die bei uns heimischen Pflanzen spezialisiert haben. Mit gebietsfremden Arten und exotischen Zuchtformen können Insekten wenig anfangen.
Nutzen Sie unsere, im Anschluss angefügte einheimische Pflanzenliste.
- Blüte von Frühjahr bis Herbst
Von den ersten Holz- und Sandbienen im Frühjahr bis zur Efeu-Seidenbiene im September sammeln die Wildbienenarten jeweils zu ganz bestimmten Zeitpunkten Pollen und Nektar. Deshalb ist es wichtig, dass im Garten stets etwas für die verschiedenen Arten blüht – vom Winterling im Februar, dem Buschwindröschen im März und April über die Gewöhnliche Nachtviole von Mai bis Juli bis zur Berg-Aster von August bis Oktober. Die meisten Wildpflanzen überstehen den Winter übrigens problemlos und erfreuen jedes Jahr aufs Neue mit Ihrer Blüte.
- Wildbienen mögen’s ungefüllt und pestizidfrei
Viele Pflanzen im Baumarkt oder der Gärtnerei haben gefüllte Blüten ohne Staubblätter. Dadurch sind sie besonders bunt, aber Bienen und Hummeln finden hier weder Pollen noch Nektar. In den Einkaufswagen sollten deshalb wenn möglich insektenfreundliche Wildpflanzen mit ungefüllten Blüten. Außerdem können Sie Ihren Garten abwechslungsreich mit einer insektenfreundlichen Staudenmischpflanzung bereichern. Informationen zur Insektenfreundlichkeit der jeweiligen Stauden finden Sie in jeder gut geführten Baumschule und Staudengärtnerei.
Saatgut und Pflanzen sollten außerdem biologisch angebaut sein, denn Pestizide sind eine Bedrohung für Insekten. Das gilt natürlich auch für die Pflege im eigenen Garten. Ein naturnaher Garten reguliert sich selbst und kommt ohne Gift aus, Insekten wie Marienkäfer oder Florfliege halten als Nützlinge sogar Blattläuse in Schach. Wer einen Obstbaum im Garten hat, freut sich über bestäubende Erdhummeln und Gehörnte Mauerbienen, die bereits im zeitigen Frühjahr unterwegs sind.
- Wildblumenwiese als Insektenbuffet anlegen
Suchen Sie im Internet Bezugsquellen für „regionale und giftfreie zertifizierte Wildsaatgut Mischungen“ , welche optimale Bedingungen für die Ansaat in einem naturnahen Gartens bieten. Leider dürfen wir Ihnen an dieser Stelle keine Empfehlungen aussprechen.
Liste mit einheimischen Bäumen, Sträuchern, Heckenpflanzen, Wildrosen und Pflanzen für die Verwendung in der Küche:
Sträucher mit Früchten:
1. Gemeine Felsenbirne (1-4 m hoch / 2-4 m breit)
2. Gemeine Berberitze (1-3 m hoch / 1-2 m breit)
3. Kornelkirsche (3-5 m hoch / 2-3 m breit)
4. Roter Hartriegel (3-5 m hoch / 3-4 m breit)
5. Zweigriffliger Weißdorn (3-5 m hoch / 2-3 m breit)
6. Eingriffliger Weißdorn (2-5 m hoch / 1-3 m breit)
7. Besenginster (1-2 m hoch / 1-2 m breit)
8. Pfaffenhütchen (3-4 m hoch / 2-3 m breit)
9. Rote Heckenkirsche (2-3 m hoch / 2-3 m breit)
10. Steinweichsel (4-6 m hoch / 2-4 m breit)
11. Gemeiner Kreuzdorn (3-6 m hoch / 3-6 m breit)
12. Faulbaum (2-3 m hoch / 2-3 m breit)
13. Lavendelweide (2-4 m hoch / 1-2 m breit)
14. Korbweide (3-5 m hoch / 2-3 m breit)
15. Wolliger Schneeball (2-4 m hoch / 2-3 m breit)
16. Gemeiner Schneeball (2-4 m hoch / 2-3 m breit)
Heckenpflanzen:
17. Hainbuche
18. Rotbuche
19. Gemeiner Liguster
20. Eibe
Wildrosen:
21. Hundsrose
22. Hecht-Rose
23. Hecken-Rose
24. Bibernelll-Rose
25. Weinrose
26. Kartoffelrose
27. Apfel-Rose
Für die Küche:
28. Sanddorn
29. Schlehe
30. Wilde Stachelbeere
31. Schwarzer Holunder
32. Roter Holunder
33. Haselnuß
34. Apfelbeere
Hochstämme/Heister:
35. Wildapfel
36. Wildbirne
38. Vogelbeere
Ehrenamtlicher Naturschutz
Seit über 20 Jahren engagieren wir uns ehrenamtlich für den Naturschutz in Stutensee. Wir sind kein Verein, sondern eine lose Gruppe von Menschen, die sich für Natur und Umwelt einsetzen. Gemeinsam mit der Stadt, der örtlichen Gruppe des BUND, Fachleuten des NABU und anderen am Naturschutz Interessierten organisieren wir Vorträge, Exkursionen und Mitmach- Aktionen. Interesse, Verständnis und Begeisterung für unsere schöne Natur zu wecken, ist unser Ziel. Niemand muss, aber jede / jeder kann mithelfen und machen, was sie / er kann und möchte. Natur- und Artenschutz geht uns alle an.
Wollen auch Sie dabei sein? Dann kontaktieren Sie die Sprecherin der Agenda-Gruppe Natur und Umwelt Stutensee, Frau Christine Hufschmidt, Mobil: 0157 8297 4167, E-Mail: christine.hufschmidt(at)gmx.de.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Agenda-Gruppe unter www.nest-stutensee.de.
Nur was man kennt, kann man auch schützen.
Mehr Informationen und Bilder aus der Stutenseer Natur unter www.stutensee-natuerlich.de