Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung werden über Gebühren finanziert. Diese werden vom Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“ - für die Abwassergebühr im Auftrag des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Stutensee“ - festgesetzt und erhoben.
Wassergebühr ab 01.01.2026
Verbrauchsgebühr: 1,89 Euro pro m³ zzgl. 7 % USt.
Grundgebühr: 2,30 Euro pro Monat zzgl. 7 % USt.
(Regelzähler: Qmax bis 5 m³/h)
2025: Verbrauchsgebühr 1,47 Euro pro m³ zzgl. 7 % USt.; Grundgebühr 2,30 Euro pro Monat zzgl. 7 % USt.
Abwassergebühr ab 01.01.2026
Schmutzwassergebühr: 3,03 Euro pro Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr: 0,63 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche
Grundgebühr: 3,64 Euro pro Monat (Regelzähler: Qmax bis 5 m³/h)
2025: Schmutzwassergebühr 2,18 Euro pro Kubikmeter; Niederschlagswassergebühr 0,44 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche; Grundgebühr 3,64 Euro pro Monat (Regelzähler: Qmax bis 5 m³/h)
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Gültige Satzungen
- A10 Satzung zur Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Abwasserverband Kammerforst" (pdf)
- A11 Satzung des Zweckverbandes "Wasserversorgung Mittelhardt" (pdf)
- A18 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Stutensee" (pdf)
- C10 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) (pdf)
- C11 Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) (pdf)
- C19 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) des Zweckverbandes "Wasserversorgung Mittelhardt" (pdf)