Regelungen zur Leinenpflicht im Überblick

Ein freilaufender Hund ist für Mensch und Natur mit zunächst nicht einschätzbaren Risiken verbunden. Deshalb gilt für jeden Hundehalter, dass er seinen Vierbeiner jederzeit uneingeschränkt unter Kontrolle haben muss.

Durch die Polizeiliche Umweltschutzverordnung (PDF) der Stadt Stutensee ist im Innerortsbereich ein genereller Leinenzwang vorgeschrieben. Dies gilt ebenso für die als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Flächen sowie im Seeuferbereich der einzelnen Baggerseen.

Hinzugekommen ist seit 1. Januar eine Ausweitung des Leinenzwangs im Außenbereich auf besonders stark frequentierten oder gefährdeten Straßen und Wegen, zum Beispiel in der Nähe von Kinderspielplätzen oder ähnlichen risikoreichen Gebieten.

Der Leinenplicht wurde in allen Stadtteilen auf nachfolgende Gebiete, Außenbereiche, erweitert:

Blankenloch:

Friedhof, Schulzentrum, Abenteuerspielplatz, Schulsportanlage, Am Vogelpark

Übersichtsplan (PDF)

Büchig:

Nördlicher Bereich zwischen dem Grünabfallsammelplatz und dem östlichen Wirtschaftsweg

Übersichtsplan (PDF)

Friedrichstal:

Waldfriedhof, Ludwig-Gillardon-Hütte, Friedrichstaler Allee bis zur K 3579, Kirschenallee zwischen der Berliner Allee und der K 3579, Wirtschaftsweg entlang der Wallonenstraße zwischen Rostocker Straße und der K 3579

Übersichtsplan 1 (PDF)

Übersichtsplan 2 (PDF)

Spöck:

Gewann "Spitzäcker", "Heiligenäcker", "Storchenäcker", "Scheibenlechtenheck", "Seelenäcker" und "Holzapfelbaum"

Übersichtsplan (PDF)

Staffort:

Drais Grundschule und Gewann "Wasenwiesen", Winkelweg/Waldkindergarten und Gewann "An der Nachtweide"

Übersichtsplan 1 (PDF)

Übersichtsplan 2 (PDF)

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