Bei öffentlichen Flächen und Einrichtungen kann es zu Sachbeschädigungen, Mängeln und Mißständen kommen. Eine schnelle Abhilfe sowie Schadensbeseitigung setzt voraus, dass wir über die Mängel entsprechend informiert sind. Hier sind wir auf die Mithilfe und Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Mängel können Sie uns über den Mängelmelder auf der Bürgerbeteiligungsplattform www.stutensee-mitwirken.de mitteilen.
Bitte beachten Sie:
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Die Online-Redaktion des Mängelmelders achtet beim Eingang von Mängeln auf die Einhaltung unserer Regeln.
Welche Mängel kann ich über den Mängelmelder mitteilen?
Melden Sie über den Mängelmelder bitte nur Schäden und Mängel im öffentlichen Raum.
Beispiele:
- Verschmutzungen auf öffentlichen Flächen (z.B. Müll auf Spielplätzen, Parks, Wegen)
- Beschädigungen auf öffentlichen Flächen und an öffentlichen Einrichtungen (z.B. defekter Straßenbelag, Schäden auf Geh- und Radwegen, defekte / fehlende Beschilderungen, defekte Spielgeräte)
Allgemeine Anregungen, Änderungsvorschläge oder Kritik dürfen Sie uns gerne per Mail an rathaus(at)stutensee.de mitteilen.
Schäden und Mängel auf Privatgrundstücken und im privaten Bereich können über den Mängelmelder nicht bearbeitet werden. Bei solchen Anliegen (z.B. Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, Lärmbelästigung, illegaler Bau), wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtverwaltung bzw. an die zuständige Stelle.