Die Ausländerbehörde der Stadt Stutensee ist unter anderem zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln für Ausländer, die in Stutensee wohnhaft sind.
Da das Ausländer- bzw. Aufenthaltsrecht außerordentlich ausdifferenziert und einzelfallbezogen ist, können nicht alle Einzelheiten dargestellt werden.
Hinweis für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger
Anmeldungen sind ausschließlich im BürgerBüro im Rathaus im Stadtteil Blankenloch möglich. In den BürgerBüros Friedrichstal, Spöck und Staffort ist die für die Anmeldung erforderliche Technik nicht verfügbar. Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine für das BürgerBüro können hierOnline vereinbart werden.
Note for foreign residents
Registrations are only possible in the BürgerBüro in the town hall in the district of Blankenloch. The technology required for registration is not available in the BürgerBüro Friedrichtstal, Spöck and Staffort. Consultation only by prior appointment. Appointments can be arranged here.
Folgende Leistungen werden in der Ausländerbehörde angeboten:
- Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler-ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Visum für Au-pair-Beschäftigte beantragen
- Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen
Vorsprache in der Ausländerbehörde
Auf Grund der aktuellen Situation bitten wir Sie zu beachten, dass persönliche Vorsprachen in der Ausländerbehörde nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine können ausschließlich telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden (Kontaktangaben siehe unten). Ohne Termin ist eine persönliche Vorsprache nicht möglich.
Sie erreichen die Ausländerbehörde während der Sprechzeiten jedoch telefonisch oder per E-Mail.
Speaking in the immigration office
Due to the current situation, we ask you to note that personal talks in the immigration office are only possible with an appointment. Appointments can only be made by phone or by email (contact information see below).
A personal interview is not possible without an appointment, but you can reach the immigration office during office hours by phone or e-mail.
Merkblatt zum biometrischen Passbild
Informationsblatt biometrisches Passbild (PDF)