Dienstleistung

Online-Anhörung zu einer Ordnungswidrigkeit

Sie haben die Möglichkeit über das OWI-Portal Online Angaben zu einer Ordnungswidrigkeit zu machen. Hierzu geben Sie auf der Startseite des OWI-Portals "Onlineanhörung" den Login und das Passwort/PIN ein, welches Ihnen per Post mitgeteilt wurde.

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