Online-Anhörung zu einer Ordnungswidrigkeit
Sie haben die Möglichkeit über das OWI-Portal Online Angaben zu einer Ordnungswidrigkeit zu machen. Hierzu geben Sie auf der Startseite des OWI-Portals "Onlineanhörung" den Login und das Passwort/PIN ein, welches Ihnen per Post mitgeteilt wurde.
- Online-Anhörung OWI (über das OWI-Portal von Komm.one)
Link zum OWI-Portal für Online-Anhörung Ordnungswidrigkeiten