Dienstleistung

Steuererklärung Vergnügungssteuer abgeben (für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)

Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Stadtgebiet an öffentlich zugänglichen Orten wie z.B. Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden.

Der Vergnügungssteuer unterliegen ferner Einrichtungen für die Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33 d oder § 60 a Abs. 2 der Gewerbeordnung (Spieleinrichtungen), die im Stadtgebiet in Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung bereitgehalten werden, wenn die Teilnahme am Spiel von der Zahlung eines Entgelts (Einsatz) abhängig ist. Zu den Spieleinrichtungen zählen auch solche ohne technische Ausrüstung.

Mit der Besteuerung von Spielgeräten wird versucht, einer expansiven Entwicklung der Spielhallen entgegenzutreten. Während ursprünglich die Spielautomaten pauschal (sog. Stückzahlmaßstab) pro Gerät besteuert wurden, fordert die Rechtsprechung seitdem, dass die Geräte mit elektronischen Kontrolleinrichtungen ausgestattet sind, eine umsatzbezogene Besteuerung (Brutto-, Nettoumsatz oder Spieleinwurf). Seither ist das Steueraufkommen in den Kommunen zum Teil stark angestiegen.

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Ansprechpersonen
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Formulare
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Verfahrensablauf

Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ist eine Quartalssteuererklärung zur Ermittlung der Vergnügungssteuer vorzulegen.

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Erforderliche Unterlagen

Steuererklärung Vergnügungssteuer (siehe Formulare)

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Frist/Dauer

Abgabetermin für die Steuererklärung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ist spätestens zum 10. nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres.

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Kosten/Leistung

Der Steuersatz (zum 1.1.2022) beträgt für jeden angefangen Kalendermonat für

  • Geräte mit Gewinnmöglichkeit 26 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse,
  • Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in einer Spielhalle oder ähnlichen Unternehmen 145 EUR je Gerät und Kalendermonat, an einem sonstigen Aufstellungsort 60 EUR je Gerät und Kalendermonat.
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Sonstiges

Unsere Bankverbindung finden Sie hier.

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Stutensee

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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