Anzeige über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen von nicht nur unbedeutenden Mengen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
Wenn Sie pflanzliche Abfälle von nicht nur unbedeutenden Mengen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen verbrennen, müssen Sie dies bei Ihrer Stadt anzeigen.
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Sachgebietsleitung Öffentliche Ordnung
Füllen Sie das entsprechende Formular aus und setzen Sie sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung.