Dienstleistung

Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Parkverstöße können in Form einer Privatanzeige bei der Stadt Stutensee - Ordnungsamt / Bußgeldbehörde -  gemeldet werden.

Werden Parkverstöße mittels einer Privatanzeige dem Ordnungsamt gemeldet, erfolgt eine Prüfung, ob ausreichend Anhaltspunkte vorhanden sind, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Bitte beachten Sie:

  • Anonyme Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiter verfolgt.
  • Name und Anschrift der anzeigenden Person sind zwingend erforderlich. Ggf. wird diese als Zeugin / Zeuge vor Gericht geladen.

Weitere Informationen zu den notwendigen Angaben finden Sie unter Voraussetzungen.

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Ansprechperson
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Formulare
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Voraussetzungen

Sie sind Zeugin / Zeuge einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr geworden (z.B. Parkverstoß) und können Angaben zu den folgenden Punkten machen:

  • Tattag
  • Tatzeitpunkt
  • Tatörtlichkeit
  • Fahrzeugart (PKW / LKW / etc.) sowie Fabrikat
  • Kennzeichen
  • Angaben zum Verstoß
  • Beweisfoto (Sachverhalt und ggf. der angebrachten Beschilderung)
  • Angaben zur anzeigenden Person (Name, Vorname, Anschrift)
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Verfahrensablauf

Auf dieser Seite finden Sie unter Formulare den Link zum Online-Assistenten "Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr".

Füllen Sie den Online-Assistenten am Bildschirm ordnungsgemäß aus. Im letzten Schritt des Ausfüllvorgangs können Sie das Formular ausdrucken.

Alternativ können Sie das Formular "Anzeige einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr (PDF ausfüllbar)" verwenden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrer Anzeige ein Beweisfoto beifügen müssen. Anzeigen ohne Beweisfoto werden grundsätzlich nicht bearbeitet.

Die Anzeige mit Unterschrift inklusive Beweisfoto senden Sie per Post an Stadt Stutensee, Ordnungsamt, Rathausstraße 3, 76297 Stutensee oder per E-Mail (bitte fügen Sie der E-Mail die unterschriebene Anzeige als PDF-Datei sowie das Beweisfoto bei).

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Erforderliche Unterlagen
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr"
  • Beweisfoto (Sachverhalt und ggf. der angebrachten Beschilderung)
  • Tattag
  • Tatzeitpunkt
  • Tatörtlichkeit
  • Fahrzeugart (PKW / LKW / etc.), Fabrikat und Kennzeichen

  • Angaben zum Verstoß

  • Angaben zur anzeigenden Person (Name, Vorname, Anschrift)

Bitte beachten Sie auch, dass je beanstandeter Verkehrsordnungswidrigkeit eine Anzeige auszufüllen ist.

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Kosten/Leistung

Gem. § 105 OwiG in Verbindung mit § 469 StPO können Ihnen die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen der betroffenen Person auferlegt werden, wenn Sie vorsätzlich oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstatten.

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Sonstiges

Sie werden gegenüber der angezeigten Person mit Ihren Personalien als Zeugin / Zeuge benannt.

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Rechtsgrundlage
  • § 47 Abs. 1 OwiG Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
  • gem. § 105 OwiG in Verbindung mit § 469 StPO können Ihnen die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen der betroffenen Person auferlegt werden, wenn Sie vorsätzlich oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstatten
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Weitere Hinweise

Private Stellflächen müssen ordnungsgemäß beschildert sein:

  • eine deutliche Kennzeichnung des Privatparkplatzes, z.B. mit Angabe des Kennzeichens oder bei Firmenparkplätzen mit Angabe des Firmennamens
  • sowie dem Zusatz "widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt / zur Anzeige gebracht"
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Zugehörigkeit zu
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