Öffentliche Bekanntmachung

Wasser- und Abwassergebühren: Jahresverbrauchsabrechnung 2023


Wir erlauben uns, auf die Jahresverbrauchsabrechnung 2023, Fälligkeit 10.02.2024, hinzuweisen. Die Abbuchung erfolgt zum 12.02.2024.

Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, Eigentümerwechsel rechtzeitig bekanntzugeben. Wichtig ist hierbei auch die Mitteilung des Zählerstandes zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels/Übergabe, denn nur so ist eine korrekte und termingerechte Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren möglich.

Bitte bezahlen Sie pünktlich!

Gebührenpflichtige, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fällige Jahresverbrauchsabrechnung 2023 pünktlich zum 12.02.2024 zu überweisen, da sonst weitere Kosten entstehen. Schon das Überziehen des Zahlungstermins um nur wenige Tage hat eine kostenpflichtige Mahnung und evtl. Säumniszuschläge zur Folge.

Teilnahme am Abbuchungsverfahren

Die Wasser- und Abwassergebühren können Sie auch einfach und bequem durch die Teilnahme am Abbuchungsverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Mahngebühren und Säumniszuschläge brauchen so gar nicht erst zu entstehen.

  • Sie wenden sich telefonisch unter den Rufnummern 07244/969-190 an Frau Endres (Stadtteile Friedrichstal, Spöck, Bruchsal-Büchenau) oder 07244/969-191 an Herrn Hoffmann (Stadtteile Blankenloch mit Büchig und Staffort).
  • Sie  laden hier SEPA-Lastschriftmandat (PDF) für den Einzug von Forderungen durch den Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“ herunter. Bitte drucken Sie das Formular aus und senden dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“, Rathausstraße 3, 76297 Stutensee, zurück.
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